FAQ - ERASMUS+ Praktikum im Ausland

Können sich nur Deutsche bewerben?

Nein! Das ERASMUS+ Programm steht allen regulären Studierenden (also nicht z.B. Austauschstudierenden oder Teilnehmer*innen an Vorkursen) zur Verfügung. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Muss ich mir den Praktikumsplatz selbst suchen?

Ja. Das International Office (IO) unterstützt Sie gern mit Hinweisen auf relevante Stellenbörsen und bisherige Praktikumsgeber.

Kann ich das P1/P2/meine Praxisphase im Ausland machen?

Grundsätzlich ja. Wenn Sie ein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren möchten, sollten Sie in jedem Fall mit den Praxisverantwortlichen in Ihrem Fach im Vorfeld absprechen, ob Ihr Praktikum den Anforderungen des jeweiligen Pflichtpraktikums entspricht. Alle Fragen zur späteren Anerkennung des Praktikums als Prüfungsleistung sollten geklärt sein, bevor Sie aufbrechen.

Habe ich mit einem freiwilligen Praktikum geringere Chancen auf Förderung?

Nein, freiwillige und Pflichtpraktika können gleichermaßen gefördert werden. Wir achten allerdings darauf, dass die Praktikumsinhalte zu den Inhalten Ihres Studiums passen.

Kann auch ein Graduiertenpraktikum gefördert werden?

Ja. Mit ERASMUS+ kann innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss des Studiums ein Graduiertenpraktikum durchgeführt werden. Der Abschluss des Studiums ist in diesem Fall die Exmatrikulation (nicht z.B. die letzte Prüfung oder die Abgabe der Abschlussarbeit).

Wichtig: Der Antrag auf Förderung eines Graduiertenpraktikums muss noch vor der Exmatrikulation gestellt werden.

Kann ein Praktikum in der Schweiz gefördert werden?

Nein. Die Schweiz ist seit 2014/15 nicht mehr im ERASMUS+ Programm beteiligt.

Welches Niveau sollten meine Sprachkenntnisse haben?

Grundsätzlich sollten Sie zum Zeitpunkt der Abreise mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen. Beachten Sie aber, dass dies für die Sprache gilt, in der Sie das Praktikum absolvieren. Wenn die Arbeitssprache bei Ihrem Praktikumsgeber z.B. Englisch ist, müssen Sie nicht zwingend auch die Landessprache beherrschen.

Zu Beginn und zum Ende des Praktikums müssen Sie einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache Ihres Praktikums absolvieren. Wenn Sie möchten, können Sie während des Praktikumszeitraums über den OLS (Online Linguistic Support/ Online-Sprachunterstützung) auch einen Online-Sprachkurs in der Arbeits- oder Landessprache absolvieren.

Muss ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?

Nein, Sie müssen keine Sprachzertifikate oder sonstige Nachweise einreichen. Wir verlassen uns auf Ihre Selbsteinschätzung.

Hat das Ergebnis des OLS-Sprachtests einen Einfluss auf meine Förderung?

Nein.

Was passiert, wenn ich mein Praktikum vorzeitig abbreche?

Wenn Sie Ihr Praktikum vorzeitig abbrechen müssen, teilen Sie dies dem International Office bitte unverzüglich mit. In der Regel müssen Sie einen Teil der Förderung oder sogar – falls Sie insgesamt weniger als 60 Tage des Praktikums abgeleistet haben – die komplette Summe zurückzahlen.

Kann ich mein Praktikum verlängern?

Ja. Wenn Sie in Ihrem aktuellen (Bachelor- bzw. Master-) Studium bisher weniger als 12 Monate Erasmus+ Förderung bekommen haben, ist eine Verlängerung möglich. Sie können diese bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende formlos per Email beantragen.

 

Kontakt
ERASMUS+ Hochschulkoordinatorin
Vanessa Schaut, M.A.
+49.521.106-70799

ERASMUS+ Sachbearbeitung
Veronika Schwarz
+49.521.106-70883

Ansprechpartner Auslandsstudium und -praktikum
Felix Kraemer
+49.521.106-70877