Green Mobility Grant

Fast eine halbe Million Reisen finden jährlich im Hochschulbereich statt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt. Die Hochschule Bielefeld möchte alle international mobilen Studierenden dazu anregen, Ver­kehrsmittel mit geringerem CO2-Ausstoß als Alternative zum Fliegen zu nutzen.

Zur Unterstützung dieses Ziels finanziert die Hochschule Bielefeld aus eigenen Mitteln (zQVM – zentrale Qualitätsverbesserungsmittel) Reisekostenzuschüsse, wenn für min. die Hälfte der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Beispiele dafür finden Sie in der Downloadbox.

Bus- & Bahnverbindungen finden

Die Website erasmusbytrain hilft Ihnen einfache und günstige Bus- & Bahnverbindungen innerhalb Europas zu buchen.

Was wird gefördert?

Im geographischen Europa stattfindende:

  • Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland
  • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland
  • Teilnahme an Summer Schools oder anderen Kurzaufenthalten im Ausland
Wie hoch ist die Förderung?
  • Je nach Aufenthaltsziel eine einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 50,00 – 150,00 €
  • Entfernung* von Bielefeld:
    • 0–500 km – 50,00 €
    • 500–1000 km – 100,00 €
    • 1000+ km – 150,00 €

*Entfernungen werden mit dem EU-Entfernungsrechner berechnet: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de

Bewerbugsverfahren
  1. Falls Sie sich auf ein Erasmus+ Stipendium (Studium oder Praktikum) bewerben, erfolgt die Bewerbung auf das Green Mobility Grant im Rahmen der Erasmus+ Bewerbung. Das Green Mobility Grant kann mit Erasmus+ Grünes Reisen kombiniert werden.
  2. Falls Sie sich auf kein Erasmus+ Stipendium bewerben, schicken Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular (s. Downloadbox) an: international.office@hsbi.de


Reichen Sie außerdem vor Beginn des Aufenthalts einen Nachweis über den geplanten Aufenthalt ein (z.B. Zusage Summer School).

Es gibt keine einheitliche Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung kann vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zum Tag vor der Ausreise erfolgen.

Vergabe und Auszahlung

Der Green Mobility Grant wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben. Die Voraussetzungen für eine Förderung (s.o.) müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Das Green Mobility Grant wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

Die Auszahlung des Green Mobility Grants erfolgt vor Antritt des Auslandsaufenthalts.

Abschlussunterlagen

Folgende Abschlussunterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Rückkehr eingereicht werden. Bei Teilnahme am Erasmus+ Programm müssen keine separaten Abschlussunterlagen eingereicht werden.

  • Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay, Praktikumsbescheinigung o.ä.)
  • Nachweis über die Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel (Tickets o.Ä.)