Versicherung und Visum

Während eines Auslandsaufenthaltes erhalten Sie keinen Versicherungsschutz durch die HSBI. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie ausreichend versichert sind. Ohne Versicherung können Krankheit, Unfälle oder Sachbeschädigungen im Ausland schnell sehr teuer werden.

Abgesehen von einigen Ausnahmen umfassen auch die meisten Stipendienprogramme keinen Versicherungsschutz (Erasmus+, Promos). Aber: Mit der Teilnahme am Erasmus+ Programm verpflichten Sie sich, sich selbstständig um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Die Versicherungspflicht des Erasmus+ Programms umfasst die folgenden Versicherungen. Wir empfehlen jedoch allen Studierenden bei allen Auslandsaufenthalten diese Versicherungen fürs Ausland abzuschließen:

  • Krankenversicherung (Pflicht für Studium und Praktikum)
  • Haftpflichtversicherung (Pflicht für Praktikum, optional für Studium)
  • Unfallversicherung (Pflicht für Praktikum, optional für Studium)


Empfehlenswert ist, dass bei der Krankenversicherung der Rücktransport aus dem Ausland enthalten ist sowie die Abdeckung von Pandemiefällen.

Für weitere Informationen zu den einzelnen Versicherungen wenden Sie sich bitte an Ihren derzeitigen Versicherungsanbieter.

Wie kann ich mich versichern?

Eine Möglichkeit ist, bei Ihrem derzeitigen Versicherungsanbieter eine Erweiterung Ihrer Versicherung für das Ausland zu beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Eine Kombiversicherung über die drei genannten Versicherungsarten lässt sich z.B. über den DAAD abschließen.

Hinweis zu bezahlten Auslandspraktika innerhalb der EU

Wenn Sie ein bezahltes Praktikum (ein Erasmus+ Stipendium zählt nicht als Bezahlung) innerhalb der EU absolvieren, sind Sie verpflichtet, sich in Ihrem Gastland kranken zu versichern. Besprechen Sie das weitere Vorgehen bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.  

Visum

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für das jeweilige Gastland ein Visum benötigen. Der Beantragungsprozess kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei den Botschaften/Konsulaten des jeweiligen Landes oder beim Auswärtigen Amt.

Prüfen Sie auch frühzeitig, ob Sie einen gültigen Reisepass besitzen.
Achtung: In manchen Fällen muss der Reisepass für die Beantragung eines Visums auch noch mehrere Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Einen neuen Reisepass beantragen Sie im Bürgeramt Ihres Wohnortes.