Berufspraktisches Jahr

Um die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge zu erlangen, sieht die Hochschule Bielefeld, Fachbereich Sozialwesen ein Berufspraktisches Jahr vor, das nach Abschluss des BA-Studiums der Sozialen Arbeit oder Pädagogik der Kindheit innerhalb von drei Jahren abgeleistet wird.
Es umfasst 12 Monate in einer Einrichtung der Sozialarbeit bzw. Kindheitspädagogik (je nach absolviertem Studiengang), in der unter fachlicher Anleitung eine Erweiterung und Verknüpfung der im Studium erworbenen Fachkenntnisse mit Praxiserfahrungen erfolgt sowie schrittweise zu selbständigem, eigenverantwortlichem, professionellem Handeln qualifiziert wird.
Begleitet wird das Berufspraktische Jahr durch die Hochschule Bielefeld, u.a. durch Beratung sowie fachwissenschaftliche und supervisorische Seminare.
Nach erfolgreicher Beendigung des Berufspraktischen Jahres und des Berufspraktischen Kolloquiums wird auf Antrag die Staatliche Anerkennung erteilt.
Detaillierte Informationen rund um das Berufspraktische Jahr finden sich in den nachfolgenden Boxen.