IW 2024_Homepage_2

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Teilnahme an der IW 2024! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Was ist die International Week?

Jedes Jahr im Frühling kommen für eine Woche Gäste aus aller Welt an die HSBI und bringen ihre internationalen Perspektiven in Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekte an allen Standorten ein. Außerdem gibt es zahlreiche Informationsangebote zu Auslandsaufenthalten und Aktionen von internationalen Studierenden.

Die IW 2024 findet vom 13. – 17. Mai 2024 statt. Gäste können an allen oder auch nur einzelnen Tagen der IW teilnehmen.

Eindrücke der International Week @ HSBI bekommen Sie in folgendem Video: https://t1p.de/0m5wh

Wer kann Gäste einladen?

Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende und Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Wer kommt als Gast in Frage?
  • Lehrende und Forschende aus gleichen oder verwandten Disziplinen von ausländischen Hochschulen
  • Ausländische Personen aus der Praxis (z. B. gemeinnützige Einrichtungen, NGOs, soziale oder medizinische Einrichtungen und Firmen im Ausland)
  • Ausländische Künstler*innen und Designer*innen

Die Gäste können digital oder vor Ort an der IW teilnehmen. Sie müssen entweder in Forschungsprojekte eingebunden werden oder in die regulären Lehrveranstaltungen (Bachelor oder Master) an der HSBI, die zwischen dem 13. und 17. Mai 2024 stattfinden. In Lehrveranstaltungen können Gäste auf Deutsch oder Englisch eine Sitzung (mit)gestalten, sodass die Studierenden einen internationalen Input zum Kursthema erhalten.

Wie werden Anreise, Abreise und Unterkunft der Gäste organisiert?

Die Gäste organisieren selbstständig die Anreise, Abreise und die Unterkunft. Das Organisationsteam stellt den Gästen Reiseinformationen und eine Liste mit möglichen Unterkünften zur Verfügung. Gäste können an allen oder auch nur einzelnen Tagen der IW teilnehmen.

Wie wird der Besuch eines Gastes finanziert?

Gäste, die digital an der IW teilnehmen, erhalten keine finanzielle Förderung seitens der HSBI.

Gäste, die vor Ort an der IW teilnehmen, haben zwei Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Gäste aus Erasmus+-Programmländern können an ihrer Heimatinstitution eine Förderung für eine Mitarbeitendenmobilität („Staff Mobility“) beantragen.
  • Gäste, die nicht über das Erasmus+-Programm gefördert werden können, erhalten für die Durchführung von einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, die Kenntnisse im Rahmen der Lehrpläne oder Lehrprogramme der HSBI vermitteln, oder für das Verfolgen eines Forschungsvorhabens während der IW ein Honorar:
    • Honorar für Gäste innerhalb Europas: 400€ + 85€ pro Teilnahmetag
    • Honorar für Gäste außerhalb Europas: 1.000€ + 85€ pro Teilnahmetag

Bitte beachten Sie: Die möglichen Teilnahmetage sind der 13., 14., 15., 16. und 17. Mai. Alle Honorare werden erst nach Ende der IW ausgezahlt und können beispielsweise zur Begleichung der Reise- und Hotelkosten genutzt werden. Reisetickets/Hotelrechnungen müssen eingereicht werden, um die Teilnahmetage nachzuweisen.

Wie und bis wann können Gäste eingeladen werden?

Informieren Sie Ihren Wunsch-Gast mit dem digitalen Flyer über die IW und besprechen Sie, an welchen Tagen der IW der Gast teilnehmen möchte. Anschließend meldet sich Ihr Gast über das Online-Formular (auf dem digitalen Flyer verlinkt) an und gibt Sie als Gastgeber*in an. Die Frist für die Anmeldung ist der 31. Dezember 2023.

Wir versuchen, möglichst vielen Gästen die Teilnahme zu ermöglichen, haben für Honorarzahlungen aber nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Sie und Ihr Gast erhalten bis Mitte Januar eine Rückmeldung, ob der Gast anreisen kann. Falls ja, erhält Ihr Gast danach ein offizielles Einladungsschreiben der HSBI und Sie beide bekommen Informationen zur weiteren Planung und Organisation.

Hinweis zur Exportkontrolle

Hochschulen in Deutschland sind verpflichtet, das Risiko eines Missbrauchs wissenschaftlicher Erkenntnisse für militärische Zwecke im außereuropäischen Ausland zu minimieren. Wenn Sie zu Fachgebieten lehren oder forschen, die prinzipiell militärisch genutzt werden können, müssen Sie für Gäste aus Drittstaaten eine besondere Erklärung abgeben. Einladungen von Gästen aus der europäischen Union, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und den USA sind davon nicht betroffen. Sollte Ihre Einladung betroffen sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

An wen kann man sich bei Fragen wenden?

Katharina Kontowski und Maximilian Köster (International Office) per E-Mail an iw@hsbi.de