Neben dem Studium:
In Deutschland können Studierende neben dem Studium arbeiten und Praktika machen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die rechtlichen Vorschriften beachten und dass Sie Ihr Studium nicht vernachlässigen.
Generell gilt: Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen außerdem maximal 120 volle Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten.
Hinweise:
- Pflichtpraktika werden nicht auf die 120-Tage-Regel angerechnet, freiwillige Praktika dagegen schon.
- Ein Job an der Hochschule (z.B. als studentische Hilfskraft) wird nicht auf die 120-Tage-Regel angerechnet.
Nach Abschluss des Studiums:
Studierende aus der EU haben nach Ihrem Abschluss einen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern können Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschluss um bis zu 18 Monate verlängern, um eine passende Arbeitsstelle in Deutschland zu suchen. Der Antrag auf diese Verlängerung wird bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt.
Sobald Sie einen Job in Deutschland gefunden haben, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis bzw. die „Blaue Karte EU“ für Ihren weiteren Aufenthalt beantragen.
Hinweise:
- Auch während der max. 18 Monate Jobsuche müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhält sichern können (z.B. über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung von einem Angehörigen in Deutschland).
- Achten Sie bei der Jobsuche darauf, dass Ihre neue Stelle Ihren Qualifikationen entspricht und das Gehalt für Ihren Lebensunterhalt ausreicht. Das wird von der Ausländerbehörde geprüft, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Stellenanzeigen und weitere Informationen finden Sie u.a. hier:
Für Studierende und Absolventinnen und Absolventen:
Stellenbörse der HSBI
Praxisbüro der HSBI: Karriereberatung für Studierende im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik