Studierende aus Ländern in der EU und aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.
Studierende aus Ländern außerhalb der EU:
Falls Sie mit Visum eingereist sind, beantragen Sie den Aufenthaltstitel ca. 6 Wochen vor Ablauf des Visums. Falls Sie ohne Visum einreisen konnten, haben Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland 90 Tage Zeit, um sich bei der Ausländerbehörde zu melden und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Zur Ausländerbehörde bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Mitgliedsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
oder (falls Sie privat versichert sind)
- Mitgliedsbescheinigung der privaten Krankenkasse und eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“ (dieses Dokument kann Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse ausstellen)
- Reisepass, ggf. mit Visum
- Passfoto
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium, Elternbürgschaft o.ä.)
- Bargeld zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Bürgeramt der Stadt Bielefeld
Kommunale Ausländerbehörde
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Email: auslaenderbehoerde@bielefeld.de
Website
Ausländerbehörde Kreis Gütersloh
Kreishaus Gütersloh - Bauteil 6
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Telefon: 05241 / 85-0
Email: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de
Website
Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
Telefon: 0571 / 807-20600
Email: abh@minden-luebbecke.de
Website