Ethikkommission

Herzlich Willkommen auf den Webseiten der Ethikkommission der HSBI.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen

  • zu Grundlagen der Arbeit
  • zum Ablauf der Begutachtung
  • zu den Antragsunterlagen (Vorlagen und Informationen)

Die Ethikkommission der HSBI wurde im September 2024 gegründet um sicherzustellen, dass empirische Forschungsprojekte von Forschenden der HSBI auch aus ethischer Perspektive unbedenklich sind. Sie ist damit ein wichtiges Mittel um wissenschaftliches Fehlverhalten durch Belastungen und Schädigungen der Forschungsteilnehmenden (Probandinnen und Probanden) zu vermeiden. Die Ethikkommission der HSBI nimmt auf Antrag zu geplanten Forschungsprojekten Stellung die an der HSBI durchgeführt oder von der HSBI aus betreut werden.

Grundlagen der Arbeit

Die Ethikkommission der Hochschule Bielefeld wurde im September 2024 gegründet um sicherzustellen, dass empirische Forschungsprojekte von Forschenden der HSBI auch aus ethischer Perspektive unbedenklich sind. Sie ist damit ein wichtiges Mittel um wissenschaftliches Fehlverhalten durch Belastungen und Schädigungen der Forschungsteilnehmenden (Probandinnen und Probanden) zu vermeiden. Die Ethikkommission der HSBI nimmt auf Antrag zu geplanten Forschungsprojekten Stellung die an der HSBI durchgeführt oder von der HSBI aus betreut werden.

Mitwirkende

Die Ethikkommission der HSBI wurde durch den Senat der Hochschule eingerichtet und arbeitet nach der Geschäftsordnung der Ethikkommission der HSBI.

Aktuell sind acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der HSBI als Mitglieder benannt:

Mitglieder der Ethikkommission der HSBI:

  • Prof. Dr. Katja Makowsky Vorsitzende
  • Prof. Dr. Gerrit Hirschfeld
  • Prof. Dr. Norbert Seidl
  • Prof. Dr. Thomas Süße
  • Prof. Dr. Christoph Thiel

Stellvertretende Mitglieder der Ethikkommission der HSBI: 

  • Prof. Dr. Rafael Dernbach
  • Prof. Dr. Alexander Scheidt

Bei Bedarf können weitere sachkundige Expertinnen und Experten zur Entscheidungsfindung hinzugezogen werden.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre, aktuell bis zum 31.01.2029.

Zuständigkeit

Gegenstand der Prüfung sind Forschungsvorhaben, bei denen es zu keinem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen kommt, sog. Routineverfahren.

Im Rahmen dieses Prüfverfahrens befasst sich die Ethikkommission der HSBI mit der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhaben und prüft, ob alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken getroffen wurden bzw. ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken besteht.

Die Verantwortung der jeweiligen beteiligten Antragstellerinnen und Antragsteller bleibt unberührt.

Begutachtungsstandards

Gemeinsame Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP’s) und des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen (BdP).

Antragsberechtigung
  • Vorausgesetzt wird, dass die Vorhaben an der HSBI durchgeführt oder von der HSBI aus betreut werden.
  • Anträge von Promovierenden sowie zu studentischen Forschungsvorhaben (z.B. im Rahmen von Bachelor-/Masterarbeiten oder Lehrforschungsprojekten) können gestellt werden, sofern die Vorhaben von einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler der HSBI betreut werden
  • Sehen Förderbestimmungen in Drittmittelprojekten eine Finanzierung von Ethikgutachten vor, sind vorrangig Gutachten einer externen Ethikkommission einzuholen.
Verfahrensablauf
  • Schriftl. Antrag in digitalisierter Form auf Basis eines zur Verfügung gestellten Fragebogens. Im Formular ist eine Kurzbeschreibung der Studie/Projektskizze des Vorhabens zu ergänzen (max. 200 Wörter).
  • Die Anträge sind frühzeitig zu stellen, da mit der Datenerhebung erst begonnen werden darf, wenn das ethische Clearing vorliegt.
  • Die Ethikkommission der HSBI behält sich vor, im Hinblick auf ihre Zuständigkeit über die Annahme von Anträgen zu entscheiden.
Ablauf der Begutachtung

Der genaue Ablauf ist in der Geschäftsordnung der Ethikkommission der HSBI geregelt. In Kurz ist der Ablauf wie folgt:

  1. Vorbereitung der Unterlagen durch die Forscherin bzw. den Forscher
  2. Einreichung der Unterlagen
  3. Bearbeitung des Antrags durch die Ethikkommission
  4. Rückantwort an die Forscherin bzw. den Forscher
  5. Ggf. Überarbeitung des Antrags oder Beantwortung von Rückfragen
  6. (Wieder) Einreichung der Unterlagen

 

Das Antragsformular sowie eine Handreichung finden Sie in den Downloadboxen.

Häufig gestellte Fragen
  • Die Bearbeitungszeit kann aktuell recht stark schwanken, da die Mitglieder der Kommission ehrenamtlich arbeiten. Wir streben eine Zeit von vier Wochen an.
  • Wir können aktuell satzungsgemäß nur Anträge bearbeiten, die im Sinne der Antragsunterlagen ethisch unbedenklich sind, sog. Routineanträge. Dadurch können z.B. Studien, an denen vulnerable Personengruppen beteiligt sind (z.B. Patientinnen und Patienten, Kinder) von uns nicht begutachtet werden. Das bedeutet nicht, dass Sie ein negatives Votum erhalten, sondern einfach nur, dass Sie sich mit diesem Anliegen an eine andere Ethikkommission wenden müssen.
  • Falls es Rückfragen zu Ihrem Antrag gibt, sollten Sie in möglichen Antwortschreiben explizit auf die einzelnen Punkte eingehen. Die bloße Wiedereinreichung von überarbeiteten Unterlagen ist nicht ausreichend.