Gute wissenschaftliche Praxis

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist zur Wahrung der Grundsätze und zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dies beinhaltet einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten und -ergebnissen. Die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Arbeit gelten in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleichermaßen und bilden zugleich die ethische Grundlage der Regeln wissenschaftlicher Professionalität sowie der wissenschaftlichen Integrität.

Wissenschaftliche Redlichkeit ist die Basis für eine vertrauenswürdige Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander sowie das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert.

Die HSBI hat In ihrer Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert. Die Regelungen gelten für alle in Forschung und Lehre tätigen Mitglieder der HSB.

In Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens können sich Angehörige der HSBI an die Ombudsperson der HSBI wenden. Die lokale Ombudsperson der HSBI berät als neutrale und qualifizierte Ansprechperson und trägt, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Beratung orientiert sich an dem DFG Kodex (2019) „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ sowie der „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der HSBI“ (2023).

Zudem steht als weitere Anlaufstelle allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HSBI das überregional eingesetzte Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlicher Integrität zur Verfügung.