Anerkennung von Leistungen

Die Anerkennung von Leistungen findet nur auf Antrag statt. Diesen Antrag finden Sie unter den Downloads auf dieser Seite.

Hinweis:

Eine Anerkennung ist nicht mehr möglich, wenn Sie sich erstmalig zu der entsprechenden Prüfung angemeldet haben (das gilt auch bei einem Rücktritt von der Anmeldung), § 11 Abs. 5 RPO BA/MA.

Hier finden Sie eine Übersicht über in der Vergangenheit anerkannte Leistungen.

1. Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller können sich von der im jeweiligen Fachbereich zuständigen Studienfachberatungen beraten lassen. Die richtigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite der jeweiligen Studiengänge. Den Antrag auf Anerkennung von Leistungen reichen Sie beim Studierendenservice ein. Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen finden Sie unter Internationales.

2. Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen

Die Unterlagen werden vom Studierendenservice auf ihre Vollständigkeit hin überprüft. Die vollständigen Unterlagen werden an die Prüfungsausschussvorsitzende oder den Prüfungsausschussvorsitzenden weitergeleitet.

3. Antrag auf Anerkennung prüfen und entscheiden

Stellt die oder der Prüfungsausschussvorsitzende fest, dass kein wesentlicher Unterschied zwischen den zu vergleichenden Leistungen besteht, wird die Leistung anerkannt. Anderenfalls ist eine Anerkennung der Leistung nicht möglich.

4. Bescheid an den Antragsteller erstellen und versenden

Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird über die entsprechende Entscheidung der oder des Prüfungsausschussvorsitzenden durch den Studierendenservice informiert. Die anerkannten Leistungen werden in das LSF bzw. in CAT (CAT gilt für die den Fachbereich Gestaltung) entsprechend eingepflegt. Bei negativen Entscheidungen muss ein Ablehnungsbescheid erstellt werden.