Erstattung von Semesterbeiträgen oder Gebühren

Was mache ich,

  • wenn ich doch nicht studieren will, aber schon den Semesterbeitrag überwiesen habe?
  • wenn ich mich zurückgemeldet habe, aber mein Studium doch noch im alten Semester abschließen konnte/werde?
  • wenn ich mich zurückgemeldet habe, mein Studium aber unter- bzw. abbrechen möchte?
  • wenn ich zu viel überwiesen habe?
  • wenn ich aus einem anderen Grund ein Recht auf eine Beitrags-/Gebührenerstattung habe?

Stellen Sie einfach einen Erstattungsantrag.
Eingeschriebene Studierende können den Antrag im CAT-Portal stellen.

Wie komme ich an mein Geld?

Das kommt darauf an, für welches Semester Sie einen Erstattungsantrag stellen wollen und was der Grund für Ihren Antrag ist.

Da die HSBI den Semesterbeitrag nur stellvertretend für das Studierendenwerk und den AStA erhebt, muss sie die eingenommenen Beträge auch an diese abführen. Das geschieht jeweils kurz vor Beginn des Rückmeldezeitraums.

Für das aktuelle Semester müssen Anträge also spätestens bis zum 15.05./15.11. gestellt werden.

Anträge auf Grund einer Unterbrechung, des Abbruchs oder weil Sie das Studium nicht begonnen haben, können allerdings nur bis zum Vorlesungsbeginn gestellt werden!

Weitere Fragen richten Sie bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung.

 

Nach dem  15.05./15.11. richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an das Studierendenwerk bzw. den AStA.

 

Das Studierendenwerk benötigt dazu folgende Informationen:

  • Name und Anschrift
  • Kartennummer der CampusCard
  • Bankverbindung
  • Exmatrikulationsbescheinigung oder Bescheinigung über Urlaubssemester

Der Antrag kann formlos an rechnungswesen@stwbi.de gesendet werden.

 

Für den Antrag an den AStA gehen Sie so vor (http://fh-asta.de/semesterticket.html):

Für eine Befreiung vom Semesterticket sind folgende Dinge bis zu den angegebenen Terminen (WiSe: 30.09. und SoSe: 31.03.) einzureichen:

  • den Befreiungsantrag für das Semesterticket
  • ggf. eine Bescheinigung über den Befreiungsgrund (Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Beurlaubung, Exmatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über Auslandssemester, Praktikumsvertrag,  etc.)

Diese Unterlagen schicken Sie dann bitte vollständig ausgefüllt an:

verkehr@fh-asta.de

oder

AStA Hochschule Bielefeld
Interaktion 1
33619 Bielefeld

Wenn Ihre Unterlagen erst nach dem Stichtag (WiSe: 30.09. / SoSe: 31.03.) beim AStA eingehen ist keine Befreiung mehr möglich!