Was mache ich,
- wenn ich doch nicht studieren will, aber schon den Semesterbeitrag überwiesen habe?
- wenn ich mich zurückgemeldet habe, aber mein Studium doch noch im alten Semester abschließen konnte/werde?
- wenn ich mich zurückgemeldet habe, mein Studium aber unter- bzw. abbrechen möchte?
- wenn ich zu viel überwiesen habe?
- wenn ich aus einem anderen Grund ein Recht auf eine Beitrags-/Gebührenerstattung habe?
Stellen Sie einfach einen Erstattungsantrag.
Eingeschriebene Studierende können den Antrag im CAT-Portal stellen.
Wie komme ich an mein Geld?
Das kommt darauf an, für welches Semester Sie einen Erstattungsantrag stellen wollen und was der Grund für Ihren Antrag ist.
Da die HSBI den Semesterbeitrag nur stellvertretend für das Studierendenwerk und den AStA erhebt, muss sie die eingenommenen Beträge auch an diese abführen. Das geschieht jeweils kurz vor Beginn des Rückmeldezeitraums.
Für das laufende Semester müssen Erstattungsanträge also spätestens bis zum 15.11./15.05. gestellt werden.
Anträge auf Grund einer Unterbrechung, des Abbruchs oder weil Sie das Studium nicht begonnen haben, können allerdings nur bis zum Vorlesungsbeginn gestellt werden!
Lediglich Hochschulwechslern (mit Nachweis) wird eine Frist von sechs Wochen nach Semesterbeginn eingeräumt.
Weitere Fragen richten Sie bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung.
Nach dem 15.11./15.05. richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an das Studierendenwerk bzw. den AStA.
Das Studierendenwerk benötigt dazu folgende Informationen:
- Name und Anschrift
- Kartennummer der CampusCard
- Bankverbindung
- Exmatrikulationsbescheinigung oder Bescheinigung über Urlaubssemester
Der Antrag kann formlos an rechnungswesen@stwbi.de gesendet werden.
Für den Antrag an den AStA gehen Sie so vor (https://asta-hsbi.de/semesterticket/):
Für eine Befreiung vom Semesterticket sind folgende Dinge bis zu den angegebenen Terminen (WiSe: 15.11. und SoSe: 15.05.) einzureichen:
- den Befreiungsantrag für das Semesterticket
- ggf. eine Bescheinigung über den Befreiungsgrund (Schwerbehindertenausweis, Nachweis der Beurlaubung, Exmatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über Auslandssemester, Praktikumsvertrag, etc.)
Diese Unterlagen schicken Sie dann bitte vollständig ausgefüllt an:
verkehr@asta-hsbi.de
oder
AStA der Hochschule Bielefeld
Interaktion 1
33619 Bielefeld
Folgende Personen können einen Erstattungsantrag stellen:
- Studierende mit Status „Gasthörer“ oder „Zweithörer“
- Studierende mit dem Status „Besonderer Gasthörer“
- Studierende mit einer Beurlaubung von mindestens einem Semester
- Studierende die sich nachweislich länger als 4 Monate im Semester außerhalb des Geltungsbereiches befinden
- Studierende, die bis zum 15.10 bzw. 15.04 des jeweiligen Semesters exmatrikuliert werden oder deren Mitgliedschaft anderweitig endet
- Anträge aufgrund einer Schwerbehinderung können wir leider nicht bearbeiten
- Anträge aufgrund von Nicht-Nutzung werden können nicht gestattet werden
Wenn Ihre Unterlagen erst nach dem Stichtag (WiSe: 15.11. / SoSe: 15.05.) beim AStA eingehen, ist keine Befreiung und keine Erstattung mehr möglich!