Praxisphase

Allgemeine Infos zur Praxisphase

Die Praxisphase findet laut Studienverlaufsplan im 7. Semester statt. Sie führt die Studierenden an die berufliche Tätigkeit einer Ingenieur:in durch konkrete Aufgabenstellung und Projekte in einem Unternehmen bzw. einer Forschungseinrichtung heran. Idealerweise schließt an die Praxisphase die Bachelorarbeit an, so dass die Studierenden auch länger in der jeweiligen Praxisstelle tätig sind. Die Praxisphase ist fester Bestandteil im Rahmen des Bachelorstudiums. Die Durchführung richtet sich nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Während der Praxisphase werden die Studierenden fachlich und persönlich durch eine:n Lehrende:n der Hochschule unterstützt. Es sollte sich möglichst um diejenige Person handeln, die auch später die Bachelorarbeit betreut.

Alle Formulare und Dokumente, die für die Praxisphase wichtig sind, finden Studierende auf ILIAS (vorher bei ILIAS anmelden!)

Zeugnis / Praktikumsbescheinigung

Nach Beendigung des Praktikums stellt das Unternehmen der/dem Studierenden eine Bescheinigung (Zeugnis) aus, die Angaben über Dauer, Inhalt und Ergebnisse der praktischen Tätigkeit enthält. Es sollte sich dabei um ein qualifiziertes Zeugnis handeln. Das Zeugnis gibt die/der Studierende zusammen mit dem Praktikumsbericht im Studierendenservice ab. Die/der betreuende Professor:in prüft beide Unterlagen und bestätigt, dass die Praxisphase erfolgreich war.

Wo finde ich Unternehmen für die Praxisphase?

Um den Praktikumsplatz muss sich jede:r Studierende selbst kümmern. Über das Praxisbüro am Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik werden Unternehmenskontakte gepflegt sowie Stellenangebote in der Stellenbörse veröffentlicht. Auch die Lehrenden des Fachbereiches haben sehr gute Firmenkontakte.

Versicherung während der Praxisphase

Während der Praxisphase sind die Studierenden über ihre Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt sind die Studierenden von der Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht befreit. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung muss das Unternehmen den Studierenden zur betrieblichen Unfallversicherung anmelden.