Bielefeld (fhb). Im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik (IuM) der Fachhochschule Bielefeld ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" bereits seit 2008 ein Bestandteil für die Studiengänge, die mit einem "Bachelor of Engineering" abschließen.
Die Studiengänge in den Ingenieurwissenschaften schließen seit der Bologna-Reform mit den akademischen Graden "Bachelor" und "Master of Engineering" oder "Bachelor" und "Master of Science" ab. Zuvor war der akademische Grad mit der Berufsbezeichnung in der Form "Diplom-Ingenieur" (Dipl.-Ing.) verbunden, dem auch noch der Zusatz der Fachrichtung, etwa Maschinenbau oder Elektrotechnik, nachgestellt war. Mit dem Wegfall des klassischen Diploms ist auch die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" aus Zeugnissen und Urkunden verschwunden und Absolventinnen und Absolventen können mit ihrem Abschluss nicht mehr eindeutig ihrem Berufsfeld zugeordnet werden, wie es vorher möglich war. Das sorgte für Verwirrung, nicht nur in der Wirtschaft.
Bereits im Oktober 2007 wurde in einem Beschluss auf der Vollversammlung des Fachbereichstags Elektrotechnik und Informationstechnik festgelegt, dass die ursprüngliche Bezeichnung erhalten werden soll und neben dem akademischen Grad "Bachelor" oder "Master" auf den von den Hochschulen ausgestellten Zeugnissen und Urkunden die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" aufzuführen sei.
Als Vertreter für das Land NRW hatte sich der ehemalige Dekan des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Bielefeld - jetzt Fachbereich IuM - Prof. Bernd-Josef Schuhmacher federführend für diese Entscheidung eingesetzt, die anschließend über die Bundesversammlung der Dekane zur Umsetzung an die Hochschulen weitergegeben wurde.
Im Fachbereich IuM der FH Bielefeld ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" daher bereits seit 2008 ein Bestandteil für die Studiengänge, die mit einem "Bachelor of Engineering" abschließen. Die Absolventinnen und Absolventen dürfen die Bezeichnung ohne nachträglichen Antrag oder zusätzliche Bescheinigung tragen.
Der Passus zur Nutzung der Bezeichnung wurde von Anfang an in die entsprechenden Abschlussurkunden der Fachhochschule Bielefeld integriert und berechtigt dazu, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" offiziell zu führen und auch bei der Angabe persönlicher Daten zu verwenden.
Link zum Thema:
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin"