Jungstudierende

Auf dieser Seite gibt es Informationen für interessierte (potentielle) Jungstudierende.
Was sind Jungstudierende?

Die HSBI biete Schüler/innen der Sekundarstufe II (in Ausnahmefällen auch der Mittelstufe) die Möglichkeit, bereits während ihrer Schulzeit an regulären Veranstaltungen in Bachelorstudiengängen teilzunehmen und Leistungsnachweise zu erwerben.

Das Angebot, dessen Schwerpunkt insbesondere in den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächern liegt, wird zurzeit kontinuierlich auch auf andere Studienrichtungen ausgeweitet.
Ob eine Teilnahme für Jungstudierende möglich ist, wird von der jeweiligen Studiengangsleitung  festgelegt.

Das Projekt wendet sich insbesondere an hochbegabte Jugendliche.
Neben in der Regel sehr guten oder guten Leistungen in allen Fächern wird von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, dass sie in der Schule versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nacharbeiten. Ob zusätzliche schulische Leistungsüberprüfungen (zum Beispiel für die Beurteilung im Bereich "Sonstige Mitarbeit") erforderlich werden entscheidet die Schulleitung. Eine Teilnahme ist daher grundsätzlich nur mit Zustimmung der Schulleitung möglich.

Durch das "Jungstudium" sollen die Jugendlichen ihren Begabungen und Interessen nachgehen und ihre Leistungspotentiale ausschöpfen können. Sie sollen Einblicke gewinnen in Studium und wissenschaftliches Arbeiten und zugleich ggf. spätere Studienzeiten verkürzen können. Ob sie im Rahmen des Projektes möglicherweise ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren oder sich voller Begeisterung für die Aufnahme eines Studiums entscheiden, in jedem Fall helfen die konkreten Erfahrungen an der HSBI den Schülerinnen und Schülern, ihr individuelles persönliches Potential auszuloten und weiterzuentwickeln.

Sind Jungstudierende echte Studierende?

Laut Hochschulgesetzes NRW gelten Schüler/innen im Rahmen des Programms als „Jungstudierende“. Die Schüler/innen  nehmen neben der Schule an Lehrveranstaltungen der Hochschule teil und können auch Leistungsnachweise erwerben.
Gesetzlich gelten die Teilnehmenden am Programm weiter als Schüler/innen, werden von der Hochschule aber wie Studierende behandelt.

Gibt es ein Mindestalter?

Nein, ein Mindestalter für die Teilnahme an einem Junistudium gibt es nicht.
Sofern insbesondere die jeweilige Schule und (bei Minderjährigen) die gesetzlichen Vertretungen, aber auch der Fachbereich ihr Einverständnis geben, sind im Normalfall Schüler/innen der Oberstufe angesprochen.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme am Jungstudium ist kostenlos, es muss kein Semesterbeitrag bezahlt werden. Das ist aber auch der Grund, warum Jungstudierende kein Semesterticket oder andere finanzelle Vergünstigungen, die für Studierende üblich sind, erhalten. Die Fahrkosten zur Hochschule und Material, das ggf. benötigt wird, muss selbst bezahlt werden.

Jungstudierende können jedoch eine CampusCard, die u.a. als Bibliotheksausweis, elektronisches Bezahlmittel in den Mensen und Cafeterias gilt, erhalten. In der Mensa ist der Gästetarif zu entrichten.

Wie sind Schüler/innen während der Teilnahme versichert?

Schüler/innen, die im Rahmen des Programms „Jungstudium“ an Veranstaltungen der HSBI  teilnehmen, sind nicht immatrikuliert und haben weiterhin den Status als Schüler/innen. Somit sind sie in Rücksprache mit der Unfallkasse NRW nicht über die Hochschule gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl für die Wege zu oder von Veranstaltungen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen.
Ob der Versicherungsschutz über die Schule besteht, weil der Besuch der Lehrveranstaltungen an der HSBI als  Schulveranstaltung zählt, ist von den Jungstudierenden im Vorfeld verbindlich mit der jeweiligen Schule zu klären.
Möglicherweise kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Ihrem Interesse sein und den Versicherungsschutz erhöhen.

Wie funktioniert die "Bewerbung"?

Die angehende Jungstudierenden nehmen mit dem für den Wunschstudiengang (Link; es können nur Bachelorstudiengänge gewählt werden) zuständige Studiengangsleitung bis zum xx.xx. Kontakt auf und reichen dort bereits die Bewerbungsunterlagen mit ein.

Für Jungstudierende gibt es ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren, für das folgende Unterlagen erforderlich sind:

  • Der ausgefüllte entsprechende Antrag (links in der Downloadbox) ggf. inkl. der Stellungnahme der Schule.
  • Motivatiosschreiben (max eine Seite), wieso das Jungstudium angestrebt wird.
  • Kopie des letzten Zeugnisses.

Die Studiengangsleitung bewertet die Unterlagen und wird sich mit dem Ergebnis melden.

Sollte eine "Einschreibung" möglich sein, wird die Studiengangsleitung die weiteren Schritte an der HSBI einleiten.

Kann ich das Jungstudium automatisch im Folgesemester fortsetzen oder in ein reguläres Studium wechseln?

Nein,

- die Teilnahme von Jungstudierenden muss jedes Semester neu beantragt werden.

- um später ein reguläres Studium zu beginnen, muss das normale Bewerbungsverfahren durchlaufen werden. Informationen dazu gibt es hier.

Was passiert, wenn Jungstudierende das "Studium" vorzeitig abbrechen?

Die Schüler/innen können jederzeit (ohne Konsequenzen) die Teilnahme am Projekt beenden, beispielsweise wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen verschlechtern.

Auch die Hochschule kann ein "Jungstudium" beenden, wenn sich eine Weiterführung für die Jungstudierenden perspektivisch als nicht zielführend erweist.

Was passiert mit Leistungen, die ggf. erbracht wurden?

Im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz ist ausdrücklich verankert, dass im "Jungstudium" erworbene Studien- und Prüfungsleistungen auf ein späteres Studium anerkannt werden können.

Nach der Bewerbung und anschließenden Immatrikulation in ein reguläres Studium kann beim zuständigen Prüfungsamt die Anerkennung beantragt werden.

 

 

 

Kontakt
Die zentrale Studienberatung hilft gerne, falls auf dieser Seite Fragen nicht beantwortet wurden.
Zentrale Studienberatung
+49.521.106-7758