Mit einem gemeinsamen Offenen Brief der Landesrektorenkonferenzen der nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen sowie der Landesrektorenkonferenz der nordrhein-westfälischen Kunst- und Musikhochschulen wenden sich die Hochschulen mit einem Appell an die Fraktions- und Parteivorsitzenden und die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der in den nordrhein-westfälischen Landtag gewählten Parteien. Der Offene Brief hat folgenden Wortlaut:
"Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen." Diese Erkenntnis von Benjamin Franklin gilt heute mehr denn je: Unsere vernetzte, wissensbasierte Gesellschaft benötigt ein erstklassiges, differenziertes Bildungssystem, das internationalen Standards genügt und möglichst vielen eine hervorragende Bildung und Ausbildung ermöglicht.
Mit diesem Ziel vor Augen durchläuft das deutsche Bildungssystem seit nunmehr vielen Jahren einen umfassenden Reformprozess, der mit grundlegenden Veränderungen in nahezu allen Belangen von Forschung und Lehre sowie Organisation und Verwaltung einhergeht. Dies gilt in besonderem Maße für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die sich in den letzten zehn Jahren sehr erfolgreich weiterentwickelt und modernisiert haben. Es ist von größter Wichtigkeit, dass dieser Prozess kontinuierlich, nachhaltig und mit Weitblick weitergeführt wird. Die Hochschulen benötigen dabei in den Eckpunkten ihrer Entwicklung mittel- bis langfristige Planungssicherheit. Ansonsten droht ein zielloses "Hin und Her", das in der Sache nicht weiterführt und diejenigen entmutigt, die den Reformprozess in den Hochschulen mit großer Kraftanstrengung gestalten.
Vor diesem Hintergrund haben die nordrhein-westfälischen Hochschulen folgende Anliegen:
Bewahrung der Hochschulautonomie.
Der schon in der vorletzten Legislaturperiode begonnene Prozess, die Hochschulen mit größerer Eigenverantwortlichkeit auszustatten und auf Detailsteuerung durch den Staat zu verzichten, wurde in den letzten Jahren konsequent fortgesetzt. Dies hat beträchtliche Kräfte freigesetzt und sich in hervorragender Weise bewährt, zum Beispiel durch verbesserten Ressourceneinsatz im Rahmen des Globalhaushalts oder stark beschleunigte und erfolgreichere Berufungsverfahren. Durch die gewachsenen Handlungsspielräume stehen die NRW-Hochschulen heute national und international gestärkt und wettbewerbsfähiger da. Sie nehmen dabei gleichzeitig im Verbund mit der Landesregierung und anderen Partnern ihre gesellschaftlichen Aufgaben verantwortungsbewusst wahr. Die ambitionierte Reform der Lehrerbildung oder die gemeinsamen Anstrengungen zum Ausbau der Studienplatzkapazitäten sind gute Beispiele hierfür.
Sanierung, Modernisierung und Ausbau der baulichen Infrastrukturen.
Die bauliche Infrastruktur der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen muss dringend saniert und modernisiert werden. Viele Einrichtungen werden in ihrem jetzigen baulichen Zustand den gegenwärtigen und mehr noch den zukünftigen Anforderungen in Forschung und Lehre nicht gerecht. Aus diesem Grund muss das vor kurzem gestartete "Hochschulmodernisierungsprogramm" (HMOP) mit einem Umfang von bis zu 8 Mrd. € bis 2020 unbedingt umgesetzt und weitergeführt werden. Darüber hinaus sind an einigen Hochschulen dringend zusätzliche Flächen für Lehre und Forschung notwendig.
Erhebung von Studienbeiträgen oder Kompensation durch staatliche Mittel.
Durch die Erhebung von Studienbeiträgen mit einem jährlichen Gesamtvolumen von etwa 260 Millionen Euro konnten die Hochschulen ihr Studienangebot in den letzten Jahren erheblich verbessern. Eine Abschaffung würde eine Vielzahl sehr erfolgreicher Projekte beenden und weitreichende Einschränkungen verursachen. Sie würde insbesondere die Entlassung tausender in Lehre und Betreuung Tätiger sowie den Verlust an studentischen Arbeitsplätzen nach sich ziehen müssen.
Angesichts der erheblichen Unterfinanzierung der Hochschulen und den zukünftig weiter wachsenden Anforderungen ist es dringend notwendig, die Studienbeiträge, wenn sie abgeschafft würden, in vollem Umfang durch staatliche Mittel zu kompensieren. Dabei ist es wichtig, dass der Einsatz dieser Mittel nicht zur Ausweitung der Kapazitäten, sondern wie die Studienbeiträge zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium führt. Auch darf es nicht zu kompensatorischen Kürzungen an anderen Stellen im Haushalt der Hochschulen kommen. Für alternative Modelle wie "nachgelagerte Studienbeiträge", die - unabhängig von der sozialen Herkunft - nur von denjenigen entrichtet werden, deren berufliches Einkommen nach dem Studium eine Mindestgrenze überschreitet, sind die Hochschulen offen.
Es ist für die Hochschulen unerlässlich, hinsichtlich der Erhebung von Studienbeiträgen langfristige Planungssicherheit zu erhalten. Die Einführung und Abschaffung eines so erheblichen Teils der Hochschulfinanzierung auf der Zeitskala der Legislaturperiode, also von fünf Jahren, stellt keine tragbare Situation dar.
Weiterentwicklung der Bologna-Reform.
Die Bologna-Reform muss aufbauend auf dem erkannten Verbesserungsbedarf wirksam weiterentwickelt werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der anstehenden Reform der Lehrerausbildung. Es ist dringend nötig, die für diese Reform notwendigen Mittel wie zugesagt bereitzustellen und das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) auf eine gegebenenfalls anstehende Reform des Schulsystems abzustimmen.
Vorbereitung für den Hochschulpakt II.
Um Abiturientinnen und Abiturienten in den nächsten Jahren in ausreichender Zahl und unter vertretbaren Studienbedingungen Studienplätze anbieten zu können, müssen so schnell wie möglich die Vereinbarungen zum Hochschulpakt II umgesetzt werden. Personal für 2011 muss jetzt gesucht, Räume müssen jetzt angemietet werden.
Unterstützung der Universitäten beim kommenden Exzellenzwettbewerb.
Die nordrhein-westfälischen Hochschulen beteiligen sich mit vielversprechenden Vorhaben am kommenden Exzellenzwettbewerb. Die hierfür in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung ist dringend notwendig, damit Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern vermieden werden.
Grundfinanzierung und strategische Weiterentwicklung des Hochschulsystems.
Nach dem Auslaufen von Qualitäts- und Zukunftspakt wird eine neue Regelung für eine verlässliche Basisfinanzierung der Hochschulen benötigt.
Weitere Themen betreffen die Weiterführung des Kooperationsmodells zwischen Universitäten und Universitätskliniken, die Berücksichtigung von Overheadkosten bei der angewandten Forschung und Entwicklung sowie die Ausgestaltung kooperativer Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten.
Angesichts des umfassenden Reformprozesses ist es den nordrhein-westfälischen Hochschulen ein großes Anliegen, für eine konsensorientierte Hochschulpolitik zu werben, die verlässliche Rahmenbedingungen für einen langfristig angelegten und nachhaltigen Reformprozess bietet im Interesse der nachwachsenden Generation.
Die Hochschulen stehen bereit, diesen Prozess verantwortlich mit zu gestalten und stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung.
Den Offenen Brief haben unterzeichnet:
Prof. Dr. Axel Freimuth, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW,
Prof. Dr. Beate Rennen-Allhoff, Vorsitzende von Hochschule NRW Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V.,
Prof. Reiner Schuhenn, Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.