Im Wintersemester 2000/2001 soll die Reform in Kraft treten. Was sie ,bringt" - und auch was sie (noch) nicht realisiert - beschreibt Dekan Professor Gottfried Jäger in seinem Artikel.
Was "bringt" sie?
Die Studienreform bringt 12 Vorteile (in Stichworten):
- Eine neue, angemessene Bezeichnung des Fachbereichs: Aus dem "Fachbereich Design" wird der "Fachbereich Gestaltung".
- Eine neue, moderne Fachbereichs-Struktur: Es gibt nur noch einen "Studiengang Gestaltung" mit drei aktuellen Studienrichtungen: "Fotografie und Medien", "Grafik und Kommunikationsdesign" und "Mode".
- Die quantitative und qualitative Ausweitung des Grundstudiums: Von bisher zwei, auf jetzt vier Semester Grundstudium.
- Die Erweiterung des Fächerspektrums: Von bisher drei auf jetzt fünf Fächerarten; ab jetzt zusätzlich: Informatikfächer und Managementfächer.
- Die Einführung eines obligatorischen Praxisprojekts: Mit insgesamt 36 Semesterwochenstunden, beginnend in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem vierten und fünften Semester.
- Die Erhöhung des Anteils von Projektstudien: Studienprojekte und Praxisprojekte machen zusammen jetzt rd. 1/3 des Studienvolumens aus; früher: ca. 1/5.
- Die Einführung gestaltungsspezifischer Lehrmodule: Lehre in den Gestaltungsfächern jetzt max. sechs Semesterwochenstunden pro Tag; Verteilung der Lehre über drei volle Tage.
- Die Neuverteilung der Lehraufgaben: Jede/r Lehrende lehrt sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium, damit bessere Kenntnis und Nachvollziehbarkeit der Studienentwicklung des/r einzelnen Studierenden.
- Die Erweiterung von Wahlmöglichkeiten für die Studierenden mit Anrechnung auch fachübergreifender Studienleistungen: Vorteil: Einübung in interdisziplinäres Arbeiten; Selbstbestimmung des eigenen Studienziels "Generalist" oder "Spezialist".
- Ein neues Curriculum der Wissenschaftsfächer: Beginn der Wissenschaftsfächer bereits im ersten Semester, Prüfungsabschluss innerhalb des Grundstudiums.
- Eine neue Prüfungsform für die Wissenschaftsfächer: "Hausarbeit und Kolloquium" anstelle bisher nur "Mündliche Prüfung".
- Die Vereinfachung der Prüfungsform: Leistungsnachweise als eigene Prüfungsform entfallen zugunsten von Fachprüfungen als alleiniger Prüfungsform.
Allgemeiner formuliert:
Der Fachbereich Gestaltung sieht seine Lehre, Entwicklung und Forschung im Dreieck von Kunst, Wissenschaft und industrieller Anwendung. Er sieht sich dabei in der Tradition des disegno - eines Begriffes der italienischen Renaissance, der die Idee des Zusammenwirkens der analysierenden, planenden und formgebenden schöpferischen Kräfte in Kunst und Handwerk, Wissenschaft und Technik bedeutete. Dazu kommt die Reflexion der sozialen, politischen und ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit.
Gestaltung versteht sich als das Gegenteil von Beliebigkeit. Das gilt sowohl für Auftragsarbeiten wie für Autorenkonzepte. Wissenschaft dient dabei der Analyse und der Überprüfung. Die Lehre wird schwerpunktmäßig in Projekten mit Partnern außerhalb der Hochschule organisiert und ist daher tendenziell interdisziplinär.
Vor diesem Hintergrund ändert der Fachbereich seine Bezeichnung. Er wendet sich von dem bisherigen Design-Begriff ab, weil darin die künstlerischen Anteile der Lehre und des Studienangebotes, wie sie in der ,Bielefelder Schule" gewachsen sind und beibehalten werden sollen, zu wenig zum Ausdruck kommen. Der Begriff Gestaltung ist umfassender. Er schließt Aspekte der Kunst, der Medien und des Design in sich ein.
Auf Grund der Studienreform entsteht ein zeitgemäßes Lehrangebot für umfassende Bildung, Ausbildung und Weiterbildung im Bereich eines dynamischen Berufsfeldes Gestaltung.
Dazu hat der Fachbereich einen Studiengang Gestaltung gebildet, der sich in drei Studienrichtungen gliedert:
- Fotografie und Medien
- Grafik und Kommunikationsdesign
- Mode
Das Lehrangebot entspricht zeitgemäßen spezifischen Anforderungen des Berufsfeldes Gestaltung: Es ist weitestgehend projekt- und praxisorientiert angelegt. Zwei Drittel der Gesamtstudienzeit von 180 Semesterwochenstunden entfallen auf Praktika, ein Drittel entfällt auf Projektstudien, davon jeweils die Hälfte auf Praxisprojekte und Studienprojekte.
Ein modulares Studiensystem nach Fächergruppen stellt den Studierenden frei, ihr Studium mehr interdisziplinär, also fächerübergreifend (Berufsziel: "Generalist") oder mehr fachspezifisch, also auf ein bestimmtes Gebiet hin (Berufsziel: "Spezialist") auszurichten.
Die Studienordnung sieht eine gleiche Anzahl von 13 Prüfungen für jede der drei Studiengänge mit einem hohen Anteil von Wahl- und Wahlpflichtfächern gegenüber nur wenigen Pflichtfächern vor. Die Pflichtfächer liegen ausschließlich im Bereich des viersemestrigen Grundstudiums. Nach Abschluss des Praxisprojekts im fünften Semester können die Studierenden durch die Wahl eines einzelnen speziellen Faches oder durch die Kombination mehrerer Fächer einen fachlichen Schwerpunkt bilden, der mit der Diplomprüfung seinen Abschluss findet.
Zusammenfassend:
Mit der Studienreform im Fachbereich Gestaltung wird die Umsetzung folgender weitgesteckter Ziele ermöglicht:
- Erweiterung des Fächerspektrums und des beruflichen Spektrums durch Lehrangebote im Bereich Gestaltungs-Informatik und Gestaltungs-Management.
- Förderung der Interdisziplinarität durch ein durchlässigeres Lehrangebot mit Anrechenbarkeit von Studienleistungen auch anderer Studienrichtungen.
- Erhöhung des Praxisbezuges durch Einführung eines obligatorischen Praxisprojektes in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Zeitrahmen eines Semesters.
- Erleichterung von Spezialisierungswünschen durch Projekt- und Praxisstudien.
Was diese Reform allerdings nicht verwirklicht, ist die internationale Standardisierung der Studienabschlüsse in Form konsekutiver, d.h. aufeinander aufbauender Studienabschlüsse nach dem angelsächsischen Modell eines Bachelor- und eines Master-Studienganges (B.A. und M.A.). Der Studiengang "Gestaltung" ist wie bisher ein durchgängig achtsemestriger Diplomstudiengang. Aufgrund der bisher ungesicherten Rechtslage der neuen Abschlüsse hat der Fachbereich auf Einführung der neuen B.A.-/M.A.-Studienabschlüsse bisher verzichtet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen bis heute nur ein vages "Eckwertepapier" und keine Durchführungsbestimmungen. Insofern ist die Genehmigung zumindest fraglich, die notwendige Reform würde sich weiter verschleppen. Doch ist sichergestellt, dass ein Umbau des jetzt reformierten Diplomstudiengangs "Gestaltung" in zwei neue Studiengänge nach dem B.A.- und M.A.-System keineswegs ausgeschlossen und im Prinzip auch jederzeit möglich ist! Der Fachbereich wird die Hochschulpolitik auf diesem Gebiet aufmerksam verfolgen, um zu gegebener Zeit darauf überlegt zu reagieren.