Die Landesregierung und die 37 öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben gestern in Düsseldorf die „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ unterzeichnet. Die von allen Hochschulrektorinnen und -rektoren, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans unterschriebene Vereinbarung „garantiert den Hochschulen und Universitätskliniken finanzielle Planungssicherheit und eine Grundfinanzierung von mindestens 4,5 Milliarden jährlich bis zum Jahr 2015“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung.
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„Die Landesregierung hält Wort und spart nicht bei der Bildung“, so Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Erstmals verbindet eine Vereinbarung zwischen Land und Hochschulen finanzielle Planungssicherheit mit der Verpflichtung zur Verbesserung der Lehr- und Studienqualität. Mit der Hochschulvereinbarung und dem im Mai von der Landesregierung verabschiedeten Maßnahmenpaket für den doppelten Abiturjahrgang sind die NRW-Hochschulen gut gerüstet im internationalen Wettbewerb um die besten Forscherinnen und Forscher und bei der Bewältigung der steigenden Studiennachfrage in den nächsten Jahren.“
Prof. Dr. Beate Rennen-Allhoff, die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen und zugleich Präsidentin der Fachhochschule Bielefeld, wird in der Pressemitteilung aus dem Ministerium wie folgt zitiert: „Angesichts der Sparpläne, die in vielen Bundesländern diskutiert werden, sind die Fachhochschulen erleichtert, dass die Hochschulvereinbarung in Nordrhein-Westfalen nun eine gewisse Planungssicherheit bietet und die Hochschulen angesichts stark gestiegener Studierendenzahlen und neuer Aufgaben von größeren Kürzungen verschont bleiben.“
Zentrale Elemente der „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ sind laut Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium:
- 4,5 Milliarden-Grundfinanzierungs-Garantie
- Zusätzliche Mittel für zusätzliche Studienanfänger
- Keine haushaltswirtschaftlichen Restriktion für Hochschulen bis 2015
- Gegenfinanzierung der Exzellenzinitiative
- Anteiliger Ausgleich der Besoldungs- und Tariferhöhungen
- Verbesserung von Studium und Lehre
- Verringerung der Studienabbrecherquote
- Auf- und Ausbau Diversity Management an Hochschulen
- Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte.