Bielefeld. Am 30. Juni trafen sich Absolventinnen und Absolventen mit berufsbegleitend Studierenden wirtschaftsrechtlicher Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaft und Gesundheit im Konferenzbereich der Hochschule, um Fachvorträge zu Karrierechancen im Wirtschaftsrecht zu erleben, Absolventenberichte zu hören und Erfahrungen auszutauschen.
Seit 1997 besteht am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Bielefeld ein berufsbegleitendes Studienangebot im Wirtschaftsrecht, in dem im Jahre 2002 die ersten Diplomabsolventinnen und Diplomabsolventen verabschiedet wurden. Im Studienjahr 2007/08 ersetzten im Zuge des Bologna-Prozesses die beiden Bachelorstudienangebote Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht (B.A.), und Wirtschaftsrecht (LL.B.) sowie der weiterbildende Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) den erfolgreichen Diplomstudiengang Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht.
Um der Nachfrage an wissenschaftlicher Weiterbildung im Wirtschaftsrecht nachzukommen, wurde das bestehende Studienangebot um Zertifikatsstudienangebote ergänzt: ‚Wirtschaftsrecht und Management‘ und ‚Arbeitsrecht und Personalmanagement‘.
Die Absolventinnen und Absolventen dieser wirtschaftsrechtlichen Verbundstudienangebote nutzen die Gelegenheit zu einem Wiedersehen und zum Austausch über Karrierechancen in verschiedenen Bereichen im Unternehmen, zum Beispiel Personal, Vertrieb und Rechnungswesen, und über die Entwicklungsmöglichkeiten für Start-Ups.
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Neu stellte „Berufsperspektiven für Wirtschaftsjuristen im Unternehmen“ vor und bezog sich dabei auf seine langjährige Berufspraxis als Syndikusanwalt in einem regionalen Wirtschaftsunternehmen und auf die Erfahrungen als Lehrbeauftragter für Vertragsgestaltung an der FH Bielefeld im Verbundstudium Wirtschaftsrecht (LL.B.). Er hat mit Interesse die beruflichen Chancen der Absolventinnen und Absolventen wirtschaftsrechtlicher Studiengänge nicht nur in seinem Unternehmen beobachtet, sondern auch die Wirtschaftspraxis insgesamt analysiert. Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Meyer hat aus Sicht freiberuflicher Anwaltstätigkeit über die „Zukunft des Datenschutzbeauftragten“ referiert und konnte ebenfalls auf seine Erfahrungen in der Lehre zur Vertragsgestaltung im Recht der Informationstechnologie im Verbundstudium Wirtschaftsrecht (LL.B.) verweisen.
Im Anschluss an die Fachvorträge nutzten zwei Absolventen (Diplomstudiengang und Masterstudiengang Wirtschaftsrecht) die Gelegenheit, um von ihren persönlichen und beruflichen Erfahrungen nach dem Studienabschluss in den Bereichen der Finanzdienstleistungen und des Datenschutzes zu berichten. Durch die Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung erscheinen die Berufsperspektiven als interne oder externe Datenschutzbeauftragten besonders attraktiv, so die einhellige Auffassung aus der Praxis.
„Das heutige Berufsleben bringt zunehmend neue Herausforderungen im Unternehmen oder im konkreten Berufsfeld mit sich, so dass Zusatzqualifikationen gerade im Bereich des Wirtschaftsrechts immer häufiger erforderlich werden. Wer entsprechende fachliche und methodische Kompetenzen vorweisen kann, wird auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein und seine künftige Karriere sichern“, erklärte Prof. Dr. Brunhilde Steckler, Studiengangsleiterin für den Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.). Aus diesem Grund sieht sie in dem bestehenden Verbundstudienangebot im Bereich des Wirtschaftsrechts ein großes Potential für die Zukunft.
Text: Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht