Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber

Sollten Sie

  • einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • und eine danach mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf vorweisen können (Stichtag dafür ist der 31.3./30.9.),
  • und sich für einen Studiengang, der ihrem Ausbildungsberuf fachlich entspricht, bewerben wollen,

sind Sie eine fachtreue Bewerberin oder ein fachtreuer Bewerber“. 

Hinweis: Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes ist eine zweijährige Berufstätigkeit ausreichend. Eine Anrechnung von Grundwehrdienst- oder Zivildienst als berufliche Tätigkeit ist nicht möglich.

Info
Zusätzlich zu den schulischen oder beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der HSBI (Hochschulzugangsberechtigung), haben die unterschiedlichen Studiengänge teilweise eigene Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber wie Praktika oder Zulassungsprüfungen. Alle Informationen hierzu sind im Studiengangs-Navigator unter dem jeweiligen Studiengang in der grünen Ausklappbox "Zugangsvoraussetzungen" zu finden.

 

Auswahlverfahren

In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen sind zusamme fünf Prozent der verfügbaren Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie für "fachtreue" Bewerberinnen und Bewerber reserviert. Sollte es mehr Bewerbungen als verfügbare Studienplätze geben, werden diese unter den Bewerbungen verlost.

 

Bewerbung

Eine Bewerbung mit einem hochqualifizierenden Berufsabschluss ist mit folgenden Nachweisen möglich:

  • Ihrem Lebenslauf mit dem Schwerpunkt auf Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn,
  • dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde der abgeschlossenen Berufsausbildung als Kopien
  • einem Nachweis über anschließende, mindestens dreijährige Berufstätigkeit (z. B. Arbeitszeugnisse, formlose Bescheinigungen des Arbeitgebers)
    Hinweis: Aus dem Nachweis müssen sowohl der Zeitraum der Beschäftigung (Monat / Jahr), die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Ihnen übertragenen Tätigkeiten hervorgehen!
  • gegebenenfalls weitere Nachweise über einschlägige berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Den Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte den Informationen zum jeweiligen Studiengang. Bis dahin muss die mindestens dreijährige Berufstätigkeit vollständig absolviert worden sein!

Die Bewerbung erfolgt für alle Studiengänge online im Bewerbungsportal der HSBI.
Sie laden die oben genannten Nachweise dann im Bewerbungsportal hoch.

Hinweis zu zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC-Studiengänge):
Bitte registrieren Sie sich zunächst bei Hochschulstart, bevor Sie die Bewerbung in unserem