Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hilft werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen mit finanziellen Mitteln.

Die Zuschüsse der Stiftung müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie Sozialgeld, Wohngeld oder BAföG angerechnet.

Als Bewilligungsvoraussetzung gilt eine bestehende Schwangerschaft, eine finanzielle Notlage und eine in Anspruch genommene Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle nach § 218 StGB.
Die Bewilligung der Stiftungsmittel hängt von der individuellen psychosozialen Notsituation der schwangeren Frau ab und beruht auf einer Einzelfallprüfung.

Formen der Unterstützung können Beihilfen für die Erstausstattung des Kindes sein.

Der Antrag auf Stiftungsmittel ist bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort zu stellen.