Mit dem Elterngeld sollen Eltern unterstützt werden, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Studierende können ihr Studium unvermindert fortsetzen.

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnermonate. Studierende, die im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen hatten, erhalten den Mindestbetrag. Beziehen Studierende BAföG, bleibt das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages auf die Ausbildungsförderung anrechnungsfrei. Der Antrag ist bei der örtlichen Elterngeldstelle zu stellen.

Elterngeld-Informationen des BMFSFJ