Bewerbung

Masterstudiengang Public Administration (Franchise|VWA Münster)

Um ein Masterstudium an unserer Hochschule zu beginnen wird ein sogenannter erster qualifizierender akademischer Abschluss (Bachelor oder Diplom) vorausgesetzt.

Außerdem bestehen gesonderte Bewerbungsverfahren für eine Wiederaufnahme des Studiums nach einer Unterbrechung, für einen Studiengangs- oder Hochschulwechsel, bei dem bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden sollen, oder wenn Sie sich um ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.

Zusätzlicher Beitritt zur Studierendenschaft

Gemäß § 48 Abs. 7 Hochschulgesetz NRW (HG) i. V. m. § 66 Abs. 6 HG haben Personen in Franchise-Studiengängen die Wahl, ob Sie als Studierende oder als besondere Gasthörer eingeschrieben werden.
Sie werden daher im Rahmen der Immatrikulation zu Ihrem zukünftig gewünschten Status befragt.

Ihre Entscheidung hat dabei keinen Einfluss auf die Durchführung des Studiums!

Im Folgenden sind die Rechte und Pflichten kurz zusammengefasst

  1. Eingeschriebene Personen (Studierende) sind verpflichtet, den vollen Semesterbeitrag (https://www.hsbi.de/studium/semesterbeitrag)im Rahmen der allgemeinen Regelungen zu entrichten.
    Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Studienort, dem der jeweilige Studiengang zugeordnet ist.
    Es besteht nicht die Möglichkeit, einzelne Bestandteile des Semesterbeitrages (weil sie nicht benutzt werden) "abzuwählen".
  2. Zugelassene Personen (besondere Gasthörer) sind von der Zahlung des Semesterbeitrages befreit (beachten Sie in diesem Zusammenhang besonders Punkt 6).
  3. Franchise-Studierende (eingeschriebene und zugelassene) sind grundsätzlich nicht berechtigt, aktiv oder passiv an Hochschulwahlen teilzunehmen.
  4. Eingeschriebene Personen (Studierende) erhalten eine eine CampusCard.
  5. Zugelassene Personen (besondere Gasthörer) erhalten einen besonderen Gasthörerausweis.
  6. Eingeschriebene Personen erhalten den Studierendenstatus und dürfen daher auch die entsprechenden Vorteile (Semesterticket, vergünstigtes Mensaentgelt, ggf. Wohnheimnutzung, Beantragung BAföG, Beantragung Stipendien, ggf. ermäßigte Eintrittspreise, Teilnahme am Hochschulsport etc.) in Anspruch nehmen.
  7. Unter den entsprechenden Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches sind eingeschriebene Personen (Studierende) berechtigt, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen.
  8. Eingeschriebene Personen (Studierende) erhalten einen Studienbescheinigung (Selbstbedienungsfunktion im Portal).
  9. Zugelassene Personen (besondere Gasthörer) erhalten eine Gasthörerbescheinigung (Selbstbedienungsfunktion im Portal).


Um Ihre Wahl zu treffen, füllen Sie bitte dieses Onlineformular (
www.hsbi.de/studium/studium-organisieren/antraege-einreichen/studierendenschaft-franchise) aus und senden es ab.

Beachten Sie bitte, dass Ihre getroffene Entscheidung bis zum Ende der Einschreibung im jeweiligen Franchise-Studiengang bindend ist und nicht mehr geändert werden kann.

Sollten Sie im Rahmen eines Stipendiums studieren, klären Sie bitte unbedingt vorab mit Ihrem entsprechenden Stipendiengeber ab, ob Ihre Entscheidung Auswirkungen auf das Stipendium hat.

Bewerben mit deutschem Hochschulabschluss

Dieses Bewerbungsverfahren müssen Sie wählen, wenn Sie Ihren ersten qualifizierenden akademischen Abschluss in Deutschland erworben haben. Dabei ist es unerheblich, an welcher Hochschule die Prüfungen abgelegt wurden.

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Bewerben mit ausländischen Zeugnissen

Falls Sie Ihren ersten qualifizierenden akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie sich bei uni-assist für die Zulassung zum Studium bewerben. Hier wird geprüft, ob Sie  die notwendigen Voraussetzungen für ein Studium an der HSBI erfüllen.

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Fortsetzen des Studiums nach einer Studienunterbrechung

Hier erfahren Sie, wie Sie sich bewerben können, wenn Sie bereits an der HSBI eingeschrieben waren und das Studium nach einer Pause fortführen wollen.

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Bewerben um einen Studiengangs- oder Hochschulwechsel

Dieses Bewerbungsverfahren müssen Sie nutzen, wenn Sie Ihren Studiengang oder die Hochschule wechseln wollen und bereits bestandene  Prüfungen und Leistungen anerkannt werden sollen. Sollten Sie neu starten wollen und keine Leistungsanerkennung wünschen, wählen Sie die Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss bzw. mit ausländischen Zeugnissen.

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Bewerben um ein Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben und nun ein weiteres zulassungsbeschränktes Masterstudium beginnen wollen, müssen Sie sich für ein Zweitstudium bewerben.

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Bewerben um ein Doppelstudium/Parallelstudium

Wenn Sie mehrere Studiengänge gleichzeitig studieren wollen, müssen Sie sich für ein Doppel- bzw. Parallelstudium bewerben.

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