Minderjährige

In Nordrhein-Westfalen werden in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zwei Prozent der insgesamt für diesen Studiengang vorhandenen Plätze für minderjährige Studienbewerber reserviert. Sollten Sie zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein, haben Sie also zusätzlich zu den beiden Hauptranglisten, Note der Hochschulzugangsberechtigung und Auswahlverfahren der Hochschule, noch eine weitere Chance, Ihren gewünschten Studienplatz zu erhalten. Sollten sich allerdings mehr Minderjährige beworben haben als Studienplätze in dieser Rangliste vorhanden sind, entscheidet auch hier die Note.

Voraussetzungen

1. Sie bewerben sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengang).

2. Sie sind am Tag des Vorlesungsbeginns minderjährig. Hier zählt nicht der offizielle Semesterbeginn (01.03. / 01.09.), sondern der tatsächliche Vorlesungsbeginn.

3. Sie wohnen bei Ihren Eltern, beziehungsweise einem entsprechenden Vormund.

4. Sie leben am Studienort. Dies bezieht sich nicht nur auf die Studienorte Bielefeld, Minden sowie Gütersloh, sondern auf benachbarte Kreise.


Wenn Sie in Bielefeld studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:

  • Bielefeld
  • Gütersloh
  • Herford
  • Lippe

Wenn Sie in Minden studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:

  • Minden-Lübbecke
  • Diepholz
  • Herford
  • Lippe
  • Nienburg/Weser
  • Osnabrück
  • Kreis Schaumburg

Wenn Sie in Gütersloh studieren möchten, umfasst der Begriff Studienort folgende Städte und Kreise:

  • Gütersloh
  • Bielefeld
  • Paderborn
  • Soest
  • Warendorf

 

Antragsstellung

1. Sie registrieren sich zunächst auf hochschulstart.de und im Bewerbungsportal der HSBI.

2. Sie nehmen die Bewerbung im Portal der HSBI vor. Sofern Sie zum Datum des Vorlesungsbeginns minderjährig sind, werden Sie automatisch gefragt, ob Sie einen Antrag als Minderjährige*r stellen wollen. Zudem müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung hochladen, damit wir die oben genannten Voraussetzungen prüfen können. Eine Meldebescheinigung erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Bürgerberatung, bzw. beim Bürgeramt.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere auch die Zuordnung des Kreises in dem Sie leben zu dem jeweiligen Ort, wo der von Ihnen gewählte Studiengang angeboten wird.

3. Ihr Antrag wird geprüft, sobald Ihre Bewerbung abgegeben wurde. Das Ergebnis der Prüfung entnehmen Sie dem Bewerbungsportal. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die oben genannte zusätzliche Chance über die Rangliste der Minderjährigen. Im Falle einer Ablehnung nehmen Sie aber natürlich über die beiden anderen genannten Ranglisten am Vergabeverfahren teil.