Bevorzugte Zulassung von Spitzensportler*innen
Wer einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK2) oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen bevorzugt zugelassen werden.
Hierfür müssen Sie im Rahmen der frist- und formgerechten Online-Bewerbung einen entsprechenden Antrag stellen und die notwendigen Nachweise hochladen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung über die Kaderzugehörigkeit des jeweiligen Bundessportfachverbandes. Bitte beachten Sie, dass aus dieser Bescheinigung sowohl die Eingliederung in den entsprechenden Kader als auch die Zugehörigkeit zum Deutschen Olympischen Sportbund eindeutig hervorgehen müssen. Zudem können nur aktuelle Kaderbescheinigungen berücksichtigt werden.