Im Falle einer Schwangerschaft oder für Phasen, in denen Sie sich mehr Zeit für Ihr Kind nehmen wollen oder müssen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen.
Während der Beurlaubung müssen Sie keine Semester- und Studienbeiträge bezahlen. Auf Wunsch können Sie aber das Semesterticket und/oder die Leistungen des Studierendenwerks kostenpflichtig hinzubuchen.
Während der Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft dürfen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden (mit Ausnahme von Wiederholungsprüfungen). Bei einem Urlaubssemester aufgrund von Kinderbetreuung oder Erziehung eines im Haushalt lebenden Kindes können alle Arten von Prüfungen erbracht werden.
Eine Beurlaubung erfolgt immer für die Dauer eines Semesters und ist bei Bedarf zum nächsten Semester erneut zu beantragen. Den Antrag auf ein Urlaubssemester können Sie innerhalb der Rückmeldefristen im CAT-Portal stellen.
Wichtig: Während eines Urlaubssemesters wird kein BAföG gezahlt. Informieren Sie deshalb direkt das BAföG-Amt.
Mehr Informationen zur Antragstellung für ein Urlaubssemester finden Sie hier.