Behinderung, Neurodivergenz, chronische Erkrankungen

Die HSBI versteht Chancengerechtigkeit als Kernprinzip in Studium, Forschung und Lehre. Dazu gehört selbstverständlich, dass Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen, Neurodivergenz und chronischen Erkrankungen gleichberechtigt am Hochschulleben teilhaben können. Ziel ist, allen Hochschulangehörigen Zugänge zu gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Wofür wir stehen
Inklusion und Demokratie
Bildung ist ein Grundrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert das Recht für Menschen mit Behinderungen. Die HSBI nimmt ihre Verantwortung als Hochschule ernst, Barrieren strukturell abzubauen und Rahmenbedingungen von Beginn an zugänglich zu gestalten. Inklusion ist für die HSBI ein zentraler demokratischer Grundwert. Führungskräfte, Lehrende, Mitarbeitende und Studierende tragen gemeinsam dazu bei, Inklusion praktisch umzusetzen.

Studieren und Arbeiten mit Beeinträchtigung
Behinderung, Neurodivergenz und chronische Erkrankungen sind Teil gesellschaftlicher Vielfalt und der Lebensrealitäten vieler Studierenden und Mitarbeitenden. Es geht nicht darum, trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erfolgreich zu sein, sondern darum Hochschule so zu gestalten, dass sie diese Vielfalt mitdenkt und die Perspektiven von Hochschulangehörigen mit Beeinträchtigung als Eckpfeiler wissenschaftlicher Freiheit, Qualität und Innovation fördert.

Barriereabbau als Querschnittsthema
Zugänglichkeit ist kein Zustand, sondern ein fortlaufender Lernprozess und zentrales Handlungsfeld für eine tragfähige und zukunftsweisende Hochschulentwicklung. Statt wiederholt ad hoc Lösungen für individuelle Bedarfe zu finden, wirkt die HSBI darauf hin, bestehende sprachliche, physische, digitale und organisatorische Barrieren kontinuierlich zu identifizieren und abzubauen. Die gewonnenen Erkenntnisse nutzt die HSBI für Veränderungen, die der gesamten Hochschulgemeinschaft zugutekommen.
Was wir tun

1. Strukturen statt Sonderfall (Universal Design)
Gestaltung von Lehrformaten, Kommunikationswege, räumlicher und digitaler Infrastruktur, die für alle Menschen in größtmöglichem Umfang nutzbar sind, ohne dass Anpassungen oder spezialisierte Designs erforderlich sind.

2. Beratung und Unterstützung
Gewährleistung zugänglicher Informationsangebote und niedrigschwelliger Beratung für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende. Auf- und Ausbau der hochschulischen Unterstützungsangebote.

3. Selbstbestimmung und Mitgestaltung (Agency)
Perspektiven von Hochschulangehörigen mit Beeinträchtigungen als ‘Expert:innen eigener Sache’ berücksichtigen und einbeziehen. Förderung von partizipativen Mitgestaltungsmöglichkeiten und studentischen Peer-Projekten.

4. Inklusion und Zugänglichkeit als Governance-Dimension 
Entwicklung und Verankerung inklusiven Denkens in Führungsstrukturen und Entscheidungsprozesse. Gewährleistung gleichberechtigter Studien- und Arbeitsbedingungen durch klare Regelungen, Prozesse und Zuständigkeiten.

5. Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung
Qualifizierung von Führungskräften, Verwaltung und Lehrenden durch Workshops, Handreichungen und kollegiale Austauschformate, um Handlungssicherheit zu stärken und eine inklusive Hochschulkultur zu fördern.

6. Transparenz und Nachhaltigkeit
Kontinuierliche Weiterentwicklung von Angeboten durch Datenerhebungen und Benchmarking. Erkenntnisse gezielt mit hochschulischen Entwicklungsprozessen rückkoppeln.

Mehr Informationen zu konkreten Maßnahmen und Projekten finden Sie in Kürze hier.

Was ist ein Nachteilsaugleich?

Nachteilsausgleiche sind keine Vergünstigung oder Bevorteilung.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen im Studium und bei Prüfungen. Nachteilsausgleiche und individuelle Anpassungen sind angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist die Herstellung gleichberechtigter Teilhabe und Chancengerechtigkeit im Hochschulstudium.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Studium und Beeinträchtigung

Behinderte, neurodivergente und chronisch kranke Studierende sehen sich im Studium vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Gerade an Hochschulen ist Zugänglichkeit historisch und strukturell ein Thema, in dem viele Spannungsfelder und Ambivalenzen liegen. Die HSBI arbeitet aktiv daran Studium, Campus und Hochschule zugänglich und bedarfsgerecht für Alle zu gestalten. Um Ihnen ein gleichberechtigtes Studium zu ermöglichen, bietet die HSBI ein breites Angebot an Beratung und Unterstützung.

Fragen zum Thema? → Mail schreiben: stube@hsbi.de 

 

Kontakt
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Heike Blöck
+49.521.106-70495