Beauftragter für Informationssicherheit

Der Beauftragte für Informationssicherheit berät sowohl die Leitung als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule bei sicherheitsrelevanten IT-Fragen und -Entscheidungen.

Zu seinen Aufgaben gehören ebenfalls

  • die Erstellung eines Sicherheitsgrundkonzeptes,
  • die Erstellung von Teilkonzepten und Richtlinien,
  • die dauerhafte Etablierung von Sicherheitsmaßnahmen,
  • die Ausarbeitung von Notfallplänen und -Maßnahmen,
  • die Untersuchung sicherheitsrelevanter Vorfälle,
  • die Förderung von Aufmerksamkeit und Verantwortung,
  • die Initiierung und Koordination von Schulungsmaßnahmen.

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