Gleichstellungskommission

Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten wird eine Gleichstellungskommission durch den Senat gewählt und bestellt. Sie besteht aus acht Mitgliedern, darunter maximal vier männliche, und der Gleichstellungsbeauftragten, die ebenfalls stimmberechtigt ist.

Die Gleichstellungskommission ist dem Senat zugeordnet und hat folgende Aufgaben:

  • Die Anregung und Überprüfung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und Diskriminierungen von Frauen an der Hochschule
  • Die Überprüfung der Einhaltung und der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Frauenförderung, der Frauenförderpläne in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen sowie der Gleichstellungsquoten in den Fächergruppen
  • Die Mitwirkung bei der internen Mittelvergabe
  • Die Stellungnahme zu Widersprüchen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten nach § 19 LGG
  • Das Angebot einer Information und Beratung der Kandidatinnen für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen im Rahmen eines Vorbereitungsgesprächs


Studentische Mitglieder:

Lea Klara Kulke