10.04.2025

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle ist in Vorbereitung

Zum Schutz von Whistleblowern ist die Hochschule Bielefeld nach dem Hinweisgeberschutzgesetzt verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Über diese sollen Beschäftige die Möglichkeit haben, Rechtsverstöße und Missstände zu melden, die in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit stehen.

Die Hochschule arbeitet zur Zeit noch an einer Lösung. Auf mehrfache Nachfrage des Personalrats TuV hat die Hochschule nun darauf hingewiesen, dass Beschäftigte bis zur Einrichtung einer Meldestelle an der HSBI folgende externe Meldestellen nutzen können: