11.06.2007

FH Bielefeld setzt Studienbeiträge für das Wintersemester 2007/08 aus

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Minden, dass die Staffelung der Studienbeiträge gegen Artikel 3 des Grundgesetzes ("Gleichheitsgrundsatz") verstoße, hat die FH Bielefeld entschieden, für das kommende Wintersemester von der Erhebung der Studienbeiträge abzusehen.

Unter anderem soll mit dieser Entscheidung bewirkt werden, dass den Studierenden bei einer Verzögerung des Verfahrens und dem hiermit zusammenhängenden Anspruch auf BAföG-Leistungen keine Nachteile entstehen. Die Aussetzung der Studienbeiträge gilt nur für das Wintersemester 2007/08.