27.10.2006

Hochschulen ab 2007 autonom Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt Hochschulfreiheitsgesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 25.Oktober das Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen. Durch das Gesetz werden die 14 staatlichen Universitäten und die 12 staatlichen Fachhochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt. Sie sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr. Das Ministerium hat nur noch die Rechtsaufsicht, nicht mehr die Fachaufsicht.

Die Hochschulen erhalten ab 2007 weit reichende Kompetenzen für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen. So werden sie etwa künftig Arbeitgeber bzw. Dienstherr ihres Personals. Die Beschäftigten behalten dabei ihre bisherigen Rechte und Pflichten in vollem Umfang, die Tarifverträge bleiben gültig. Auch bei den Finanzen bekommen die Hochschulen weitgehende Handlungsfreiheit. Sie werden künftig über Zuschüsse finanziert und können dann frei wirtschaften, Geld ansparen oder Investitionen über Kredite vorfinanzieren, so zu lesen in der Pressemitteilung des Ministeriums.

Hochschulfreiheitsgesetz (HFG)

Gesetz im Wortlaut: http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HFG.pdf