07.05.2026

HSBI-Expert:innen zum Tag der Pflege am 12. Mai: Akademisierung der Pflege als ein Instrument gegen Ärztemangel und Pflegenotstand

Eine Pflagefachkraft im Skills Lab mit einem Tablett in der Hand
Die heilkundliche Verantwortung für akademisierte Pflegefachpersonen wurde jüngst gesetzlich erweitert: Für Menschen mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden sowie mit Demenz können sie nun eigenständig Diagnosen und Therapieentscheidungen treffen. © P. Pollmeier / HSBI
Porträt Deborah Damkröger
Deborah Damkröger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Gesundheit und trainiert die Studierenden im so genannten Skills Lab, einem Pflegelabor in der Hochschule, das der Pflegerealität nachempfunden ist. © P.Pollmeier / HSBI
Studierende sitzen in einem Hörsaal vor aufgeklappten Laptops
Mit je 2.300 Stunden sind praktische und fachlich-wissenschaftliche Ausbildung im Pflegestudium an der HSBI gleichrangig. © P. Pollmeier / HSBI
Mit Blick auf Pflegenotstand und Ärztemangel wird die Akademisierung der Pflege immer wichtiger. So wurde beispielsweise jüngst die heilkundliche Verantwortung für akademisierte Pflegefachpersonen gesetzlich erweitert: Für Menschen mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden sowie mit Demenz können sie nun eigenständig Diagnosen und Therapieentscheidungen treffen. Das Pflegestudium an der Hochschule Bielefeld entwickelt sich stetig weiter und passt sich den erweiterten Anforderungen an, wie drei Expert:innen zum Internationalen Tag der Pflege unterstreichen.

Bielefeld (hsbi). Im Bachelorstudiengang Pflege an der Hochschule Bielefeld (HSBI) wird die pflegerische Praxis mit Forschung und Wissenschaft vereint. Deborah Damkröger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Gesundheit und trainiert die Studierenden im so genannten Skills Lab, einem Pflegelabor in der Hochschule, das der Pflegerealität nachempfunden ist. „Neben zahlreichen Praxiseinsätzen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens legen wir auch in der theoretischen Lehre in der Hochschule einen großen Wert auf praktische Handlungen. Die Studierenden können das theoretisch-wissenschaftliche Wissen direkt im Skills Lab üben und vertiefen. So lernen sie immer komplexere pflegerische Fertigkeiten, die sie in einem geschützten Rahmen durchführen und handlungssicher werden. Das sorgt für eine hohe Patientensicherheit“, erklärt Damkröger, die selbst gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin ist und den Bachelor Anleitung und Mentoring und anschließend den Master Berufspädagogik für Pflege absolviert hat. Zudem ist sie ausgebildete Skills Lab Trainerin. Mit je 2.300 Stunden sind praktische und fachlich-wissenschaftliche Ausbildung im Pflegestudium gleichrangig. Damkröger ergänzt: „Die Studierenden erhalten eine Ausbildungsvergütung, sodass sie gegenüber der klassischen dreijährigen Ausbildung keinen Nachteil haben.“  

Gesetz zur Befugniserweiterung erlaubt die Übernahme heilkundlicher Aufgaben

Prof. Markus Zimmermann und Prof. Änne Doerte Latteck stehen im Skills Lab Pflege
Dekan Prof. Dr. Markus Zimmermann und Prodekanin Prof. Dr. Änne-Dörte Latteck sehen die Akademisierung der Pflege als wichtiges Instrument gegen Ärztemangel und Pflegenotstand.

Ein Meilenstein in der Entwicklung des Pflegeberufs und ein Unterschied zur klassischen Ausbildung ist, dass akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen heilkundliche Kompetenzen entwickeln und nach ihrem Studium heilkundliche Aufgaben ausführen dürfen, wie es im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) verankert ist, das im Januar 2026 in Kraft getreten ist. „Heilkunde“ bezeichnet im Allgemeinen die Gesamtheit der Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich mit der Entstehung, Heilung bzw. Linderung sowie Vorbeugung von Krankheiten beschäftigen. Somit kommt es zur Übertragung von Tätigkeiten, die klassischerweise Ärzten vorbehalten sind, in den eigenverantwortlichen Kompetenzbereich der Pflege. Das Berufsbild der reinen „Assistenzrolle“ entwickelt sich hin zu mehr Autonomie und Weiterentwicklung der Disziplin Pflege. Prof. Dr. Änne-Dörte Latteck, die den Pflegestudiengang leitet, ordnet die gesetzlichen Neuerungen ein: „Der Bereich der reinen Ausführung einer ärztlichen Anordnung wird verlassen, vielmehr geht es darum, dass die Pflegefachpersonen Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, eigenständig Diagnosen und Therapieentscheidungen treffen. Diese erweiterte heilkundliche Verantwortung übernehmen akademisierte Pflegefachpersonen für Menschen mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden sowie mit Demenz. Ihre Expertise kann in diesen speziellen Bereichen autonom eingebracht werden und bietet einen rechtssicheren Rahmen für das eigenständige Pflegehandeln. Für pflegebedürftige Menschen bedeutet dies, dass für sie schneller und direkter Entscheidungen getroffen werden können. Sie profitieren maßgeblich von dieser Entbürokratisierung.“ In der nahen Zukunft wird es nach Lattecks Ansicht zu weiteren Umstrukturierungen der pflegerischen sowie medizinischen Versorgung kommen müssen: „Besonders im ländlichen Raum ist eine Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit der Ärzteschaft unabdingbar. Zudem ist die gegenwärtige Arztzentrierung des deutschen Gesundheitssystems nicht immer zielführend und effizient. Das sagt auch der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege. An dieser Stelle werden zukünftig Pflegende die Versorgung von Patient:innen mit großer Krankheitslast und mit vielen Erkrankungen in den verschiedenen Pflegesettings, also Krankenhaus, ambulante Pflege, Pflegeheim, mit noch weitergehenden Kompetenzen übernehmen.“

Eien Pflegefachkraft und eine Ärztin schieben einen Patienten in einem Bett über den Klinikflur

Studierende aus ganz Deutschland belegen Masterstudiengang an der HSBI

Für diese weitergehenden Kompetenzen gibt es am Fachbereich Gesundheit der HSBI über den Bachelorstudiengang Pflege hinaus den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Erweiterte Pflegeexpertise - Advanced Nursing Practice“. Bereits seit sechs Jahren studieren hier Pflegeexpert:innen, die bisher zumeist in Krankenhäusern die indivdiuelle Versorgung von Patient:innen mit Mehrfacherkrankungen steuern. Sie beraten die Patient:innen und ihre Angehörigen zu ihren individuellen Bedarfen, arbeiten im Sinne der Patient:innen intensiv mit anderen Berufsgruppen zusammen und schulen die Pflegefachpersonen bei besonderen Themen. Auf diese Weise verbessert sich durch eine spezialisierte pflegefachliche Versorgung die Gesundheit der Patienten:innen.

Prof. Latteck leitet auch diesen Studiengang: „Die Studierenden kommen für den Master deutschlandweit zur HSBI, weil das Studium überwiegend online stattfindet und viele Lernmaterialien im Selbststudium bearbeitet werden können. Unabdingbar sind jedoch die Übungen im Pflegelabor, zum Beispiel zur klinischen Diagnostik – diese finden immer vor Ort statt. Der Arbeitsmarkt nimmt die Absolvent:innen oftmals bereits vor Ende des Studiums auf, das heißt die Pflegeexpert:innen sind nicht nur gut ausgebildet sondern werden in der Praxis dringend gebraucht.“ Damit sind die Studierenden und Absolvent:innen des Masters „Erweiterte Pflegeexpertise - Advanced Nursing Practice“ Pioniere und der Fachbereich Gesundheit an der HSBI Vorreiter. Denn gemäß dem aktuellen Koalitionsvertrag wird es noch in diesem Jahr eine Vorlage zu einem Pflege- und Gesundheitsexpertengesetz (Advanced Practice Nurses oder kurz APN-Gesetz) geben. Damit wird eine solche Qualifizierung zur klinischen Pflege auf Masterniveau – wie sie an der HSBI bereits besteht – zukünftig berufsrechtlich geregelt und die bisherige Lücke in der pflegerischen Versorgung in Deutschland geschlossen.

Der Dekan des Fachbereichs Gesundheit, Prof. Dr. Markus Zimmermann, fasst zusammen: „Zusammen mit dem Befugniserweiterungsgesetz (BEEP) wird mit dem APN-Gesetz die Pflege in Deutschland nicht nur aufgewertet, sondern auf ein international längst übliches Ausbildungs- und Qualitätsniveau gehoben. Das wird die Attraktivität des Berufs mit weiteren Karriereoptionen erhöhen und vor allem die pflegerische Versorgung von Patient:innen und pflegebedürftigen Menschen deutlich verbessern.“ Der Fachbereich Gesundheit der HSBI unterstützt diese Entwicklung durch seine Studienprogramme, Forschungsaktivitäten und durch Mitarbeit in den relevanten Gremien und fachwissenschaftlichen Institutionen wie der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft, den Fachkommissionen des Deutschen Pflegerates und der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft. (vku)

Haupteingang der HSBI
Der Fachbereich Gesundheit der HSBI nimmt mit dem berufsbegleitenden Master „Erweiterte Pflegeexpertise - Advanced Nursing Practice“ eine Vorreiterrolle ein.
Weitere Informationen

Zum Tag der Pflege:
Der Tag der Pflege hat eine lange Tradition und geht auf Florence Nightingale zurück, die am 12. Mai 1820 geboren ist. Sie gilt als Pionierin der modernen westlichen Krankenpflege. Nightingale revolutionierte während des Krimkrieges (1853-1856) die hygienischen Bedingungen in Lazaretten und legte durch ihre statistischen Auswertungen und die Gründung der ersten westlichen Krankenpflegeschule den Grundstein für die Professionalisierung des Berufsstandes. 1965 rief der International Council of Nursing (ICN) erstmals den Tag der Pflege offiziell aus. Der ICN ist der weltweite Zusammenschluss von über 130 Pflegeverbänden und vertritt die Interessen von Millionen von Pflegefachpersonen. Seitdem ist die Pflege stetig gewachsen und hat sich zu einer eigenständigen Profession entfaltet.

Zur Akademisierung der Pflege:
Während in den USA bereits vor über 100 Jahren die ersten Bachelorprogramme in „Nursing“, also Pflege, entstanden, wurde eine hochschulische Ausbildung in der Pflege in Deutschland lange Zeit für nicht notwendig befunden. Erst im 21. Jahrhundert wurde die Notwendigkeit einer höheren Qualifikation in der Pflege insbesondere durch die wachsende Komplexität aufgrund chronischer und Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) erkannt.  Diesen Prozess begleitet und unterstützt der Fachbereich Gesundheit an der HSBI bereits seit 2010 mit der Einführung innovativer Modellstudiengänge. Seitdem ist die HSBI Vorreiterin in der Verbindung von akademisierter Pflegeausbildung und beruflicher Praxis. Die guten Erfahrungen und die außerordentlich gut ausgebildeten Pflegefachpersonen durch die Modellstudiengänge in NRW haben zu einer regelhaften gesetzlichen Verankerung des Pflegestudiums im Pflegeberufegesetz 2020 geführt. Die Kompetenzen hochschulisch qualifizierter Pflegender werden vorrangig in der Versorgung von hochkomplexen Pflegesituationen gesehen. Weitere Neuerungen und Gesetze wie das Pflegestudiumstärkungsgesetz, das im Januar 2024 eingeführt wurde, haben dazu geführt, dass sich die Rahmenbedingungen für ein primärqualifizierendes Pflegestudium deutlich verbessert haben. In Kombination mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP), das im Januar 2026 in Kraft getreten ist, und den Planungen für ein Pflege- und Gesundheitsexpertengesetz erhält das Pflegestudium eine enorme Aufwertung.

Bewerbung um einen Studienplatz

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienplatz mit Beginn im Wintersemester 2026/27 startet am 1. Juni 2026. Am Mittwoch, 10. Juni, bietet der Fachbereich eine Online-Infoveranstaltung zum Bachelor Pflege an.  

Fachbereich Gesundheit

Bachelorstudiengang Pflege

Masterstudiengang Erweiterte Pflegeexpertise – Advanced Nursing Practice