Zahlreiche Studierende, Beschäftigte und Gäste der HSBI waren dem Aufruf der Hochschule gefolgt und schrieben ihre Gedanken zur deutschen Verfassung nieder.
Der Bundespräsident ruft rund um den Tag des Grundgesetzes zu Mitmachaktionen auf. An der Hochschule Bielefeld wurden für drei Tage Grundgesetze verschenkt und Tafeln aufgestellt, auf denen Studierende, Beschäftigte und Gäste der Hochschule schreiben konnten, was die deutsche Verfassung für sie heute bedeutet. Die Rückmeldungen waren ebenso vielfältig wie zahlreich.An der HSBI wurden für drei Tage Grundgesetze verschenkt und Tafeln aufgestellt, auf denen Studierende, Beschäftigte und Gäste der Hochschule schreiben konnten, was die deutsche Verfassung für sie heute bedeutet.
Bielefeld (hsbi). „Ich möchte frei sein“, „Klimagerechtigkeit ins Grundgesetz!“ „Ich möchte in einem rechtssicheren Staat leben“. Das sind nur drei von mehreren hundert Gedanken, die Studierende, Mitarbeiter:innen und Besucher:innen an der Hochschule Bielefeld (HSBI) in diesen Tagen zur deutschen Verfassung niedergeschrieben haben. Im Vorwege des alljährlichen Grundgesetz-Geburtstages am 23. Mai ist die HSBI dem Aufruf des Bundespräsidenten gefolgt, diesen „Ehrentag“ für „Mitmachaktionen“ zu nutzen.
Demokratie lebt auch und besonders von Menschen, die mitmachen, heißt es aus dem Bundespräsidialamt. Rund um den 77sten Geburtstag der Verfassung sind deswegen alle Bürger:innen aufgerufen, „Begegnung und gemeinsames Tun“ in den Mittelpunkt von Aktionen für das Gemeinwesen zu stellen. Das kann eine Müllsammelaktion sein, ein Straßenfest für jedermann, ein inklusives Fußballturnier oder – wie an der HSBI – mehrere große Tafeln, auf denen Passant:innen auf bunten Klebezetteln niederlegen können, was die Grundrechte heute für sie bedeuten.
Die HSBI hat im Rahmen ihrer Aktion 250 Grundgesetze bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt und zum Mitnehmen und Durchlesen in der Magistrale ihres Hauptgebäudes ausgelegt.
HSBI-Präsidentin will mehr junge Menschen in den gesellschaftlichen Debatten hören
„Mit unserer Post-it-Aktion zum Grundgesetz wollen wir als HSBI ein Zeichen setzen für unsere Demokratie, für eine offene Gesellschaft, für die akademische Freiheit und für die Grundwerte, die unser Gemeinwesen zusammenhalten."
HSBI-Präsidentin Prof. Dr. Ingeborg Schramm-Wölk
„Mit unserer Post-it-Aktion zum Grundgesetz wollen wir als HSBI ein Zeichen setzen für unsere Demokratie, für eine offene Gesellschaft, für die akademische Freiheit und für die Grundwerte, die unser Gemeinwesen zusammenhalten und uns in der Bundesrepublik Deutschland annähernd 80 Jahre Frieden, Wohlstand und europäische Aussöhnung beschert haben“, sagt HSBI-Präsidentin Prof. Dr. Ingeborg Schramm-Wölk. „In einer Zeit, in der elementare Grundrechte sogar von manchen Volksvertretern in Frage gestellt werden, halten wir es für wichtig, dass sich besonders die jungen Menschen über die verfassungsgemäße Ordnung informieren und ihre Gedanken in die gesellschaftliche Debatte einbringen können.“
Die HSBI hat im Rahmen ihrer Aktion 250 Grundgesetze bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt und zum Mitnehmen und Durchlesen in der Magistrale ihres Hauptgebäudes ausgelegt. Wer mitmachen wollte, konnte zum Stift greifen und seine Gedanken zu vier vorformulierten Fragen auf den bereitgestellten Klebezettel niederlegen. Die erste Frage lautete, welcher Artikel des Grundgesetzes dem Einzelnen besonders am Herzen liegen würde? Gleich mehrfach genannt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ein Artikel, den die Autor:innen des Grundgesetzes nach den unvergleichlichen Grausamkeiten des Naziregimes sehr bewusst ganz an den Anfang setzten. Auch die festgeschriebene Gleichheit vor dem Gesetz und die grundgesetzlich abgesicherte Freiheit des Menschen wurden mehrfach genannt.
Nicht schwer taten sich die Mitmacher:innen an der HSBI, die inhaltliche Brücke zu schlagen zwischen Grundgesetz und ehrenamtlichem Engagement, wie vom Bundespräsidenten anlässlich des ausgerufenen „Ehrentages“ gewünscht.
Das Grundgesetz schützt Vielfalt und verbietet Diskriminierung
Laura Diesperger studiert im sechsten Semester Wirtschaftsrecht an der HSBI. Ihr „Favorit“ im Grundgesetz ist: „Artikel 5, Absatz 1, Meinungsfreiheit“.
Auf die Frage, was das Grundgesetz heute für das eigene Leben bedeutet, gab es ebenfalls zahlreiche Antworten: Hingewiesen wurde u.a. auf das Recht der freien Meinungsäußerung und darauf, dass die Verfassung Vielfalt schützt und Diskriminierung verbietet. Die Frage, was die einzelnen hinzusetzen würden zum Grundgesetz, löste zahlreiche Rückmeldungen aus, darunter die Forderung nach „mehr Demokratie in Unternehmen“, die Idee einer „Verlängerung der Legislaturperioden der Bundesregierung auf sechs Jahre“ und die „Schaffung eines grundgesetzlichen Rahmens für KI“.
Nicht schwer taten sich die Mitmacher:innen an der HSBI, die inhaltliche Brücke zu schlagen zwischen Grundgesetz und ehrenamtlichem Engagement, wie vom Bundespräsidenten anlässlich des ausgerufenen „Ehrentages“ gewünscht. „Wer sich ehrenamtlich mit und für andere engagiert, muss Dinge verhandeln und lernt am Ende des Tages, demokratisch zu Entscheidungen zu gelangen“, hieß es auf einem in Blockbuchstaben beschriebenen Post-it. Ein anderer Klebezettel wies darauf hin, dass Demokratie ohne am Gemeinwohl orientierte Demokraten nicht leben könne, dazu die Warnung „siehe Weimar!“ Andere machten darauf aufmerksam, dass staatliche Ressourcen nicht alles schaffen können und das Ehrenamt die Unterbesetzung in vielen Bereichen ausgleichen würde.
Wer mitmachen wollte, konnte zum Stift greifen und seine Gedanken zu vier vorformulierten Fragen auf den bereitgestellten Klebezettel niederlegen. Die Rückmeldungen waren ebenso vielfältig wie zahlreich.
Laura Diesperger studiert im sechsten Semester Wirtschaftsrecht an der HSBI. Ihr „Favorit“ im Grundgesetz ist: „Artikel 5, Absatz 1, Meinungsfreiheit“. Auch deswegen beteiligt sie sich an der Mitmachaktion. „In Deutschland war es keineswegs immer so, dass die Grundrechte geschützt waren“, erläutert die Studentin. „Solche Aktionen erinnern uns daran, wie wertvoll das Grundgesetz ist.“ Abgerundet wurde die Aktion mit einem Plakat, das auf die Trennung von Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in der Bundesrepublik hinwies – und darauf, dass nur eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages das Grundgesetz ändern kann. Allerdings, auch hierfür gibt es Einschränkungen, wie Laura Diesperger unterstreicht: „Die Ewigkeitsklausel, Artikel 79, Absatz 3, erklärt die wichtigsten Artikel für unveränderbar. Dazu gehören neben der Gewaltenteilung auch die Menschenwürde, die Grundsätze von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und föderaler Republik sowie das Widerstandsrecht. Und dafür können wir den Vätern und Müttern des Grundgesetzes wirklich dankbar sein!“ (lk)