Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen bei der NRW.Bank beantragen wollen, können sich jetzt an Sven Litty wenden. Der gebürtige Lübecker studierte Jura in Bielefeld und arbeitete nach Referendariat und Weiterqualifizierung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen in der Personalabteilung eines Dienstleistungsunternehmens in Bayern. Seit Anfang Juli ist Sven Litty im Studierendensekretariat Ansprechpartner für Fragen zu Studienbeiträgen und zu Stipendien des Studienfonds OWL e.V. Wie alle staatlichen Hochschulen in NRW erhebt die FH Bielefeld zum aktuellen Wintersemester Studienbeiträge für Erstsemester und ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden. Zur Finanzierung der Beiträge können Studierende das Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank in Anspruch nehmen. Das Beratungsangebot der FH Bielefeld wird gut angenommen wie die Zahl der Darlehensanträge belegt. Mit knapp 200 übermittelten Darlehensanträgen und über 100 zugesagten Darlehensverträgen (Stand: 1. September) ist die FH Bielefeld nach Angaben der NRW.Bank Spitzenreiter der Hochschulen bei der Darlehensbeantragung.
Studierende in NRW haben einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung, wenn die formalen Voraussetzungen nach § 8 BAföG (Staatsangehörigkeit) erfüllt sind. Demnach sind nicht nur deutsche, sondern auch bestimmte ausländische Studierende darlehensberechtigt. "Sind die formalen Voraussetzungen geprüft, ist die weitere Abwicklung recht problemlos", so Litty. Weder wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen, noch müssen die Studierenden Sicherheiten stellen. Das zu verzinsende Studienbeitragsdarlehen wird für das Studium gewährt, das zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die NRW.Bank zahlt den Studienbeitrag semesterweise direkt an die Hochschulen aus. Die Darlehenslasten sind zudem begrenzt durch die Semesterhöchstzahl, bis zu der das Darlehen vergeben wird. Dies ist in den meisten Fällen die Regelstudienzeit plus vier Semester. Zudem gibt es eine so genannte Kappungsgrenze für BAföG-Empfänger, die dazu führt, dass die Rückzahlungsverpflichtung aus dem BAföG-Darlehen und aus dem Studienbeitragsdarlehen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns auf insgesamt 10.000 Euro begrenzt wird.
Weitere Informationen unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de