Fristen

Alle eingeschriebenen Studierenden - auch diejenigen, die derzeit beurlaubt sind - sind verpflichtet, sich innerhalb der von der Hochschule Bielefeld festgesetzten Frist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im kommenden Wintersemester fortsetzen möchten.

Bitte beachten Sie die geltenden Zeiträume für die Rückmeldung

für das Wintersemester: 01.06. - 31.08.
für das Sommersemester: 01.12. - 28./29.02


Ausschlaggebend für die fristgerechte Rückmeldung ist das Wertstellungsdatum (bei der HSBI) Ihrer Überweisung.Sie konnten die Frist nicht wahren und wurden exmatrikuliert?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Sachbearbeitung im Studierendenservice.
Wir prüfen gerne, ob in Ihrem individuellen Fall eine Stornierung der Exmatrikulation unter Zahlung einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 25,00 EUR möglich ist.

Allgemeine Informationen zur Rückmeldung:

Versäumen Studierende die fristgerechte Rückmeldung, erfolgt eine Exmatrikulation zum Ende des letzten Semesters, d.h. im Wintersemester zum 28./29.02. bzw. im Sommersemester zum 31.08.. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im FAQ-Dokument (siehe Downloadbereich links). Die Rückmeldung ist z. B. erforderlich um Vorlesungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen. Hierzu zählen auch Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen sowie das Kolloquium. Auch wenn Abgabe Ihrer Abschlussarbeit in das neue Semester fällt, ist eine Rückmeldung notwendig. Steht lediglich noch die Bewertung aus, ist dies nicht erforderlich. Große Zweithörer können sich unter Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule beim Studierendenservice zurückmelden. Sie müssen sich nicht neu bewerben.

Kleine Zweit-, Gasthörer und Jungstudierende können sich nicht zurückmelden und müssen daher für jedes Semester eine neue Bewerbung einreichen!

Zur Rückmeldung ist der vollständige Semesterbeitrag oder Studiengangsbeitrag  auf das unten genannte Konto der Hochschule Bielefeld zu überweisen. Die Rückmeldung erfolgt automatisch nach Eingang der Zahlung an der Hochschule Bielefeld. Ab diesem Zeitpunkt kann die CampusCard in den entsprechenden Automaten neu validiert werden. Für Studierende, die keine CampusCard besitzen bzw. diese nicht beantragt haben, werden die Studierendenausweise kurz vor Semesterbeginn versendet.

 

Eine Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt (sog. "Bescheinigung nach § 9 BAföG / Formblatt 2") können Sie nach erfolgter Rückmeldung direkt im CAT-Portal als PDF abrufen und ausdrucken.

Falls Ihre Anschrift nicht mehr aktuell sein sollte, aktualisieren Sie bitte im CAT-Portal (Selbstbedienungsfunktion) Ihre Daten.

Die entsprechenden Rückmeldeinformationen werden Ihnen im CAT angezeigt. Für den Fall, dass Sie derzeit über keinen Zugang zum CAT verfügen, überweisen Sie die Rückmeldebeiträge bitte auf folgendes Bankkonto:

Bankverbindung

Empfänger: Hochschule Bielefeld
IBAN: DE11 3005 0000 0000 0625 39
BIC: WELADEDDXXX
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Verwendungszweck: 20262Matrikelnummer

Geben Sie bitte als Verwendungszweck nur Ihre individuelle Zahlenfolge „20262Matrikelnummer" an.

Beispiel: Ihre Matrikelnummer ist 12345678, dann tragen Sie als Verwendungszweck bitte ausschließlich "2026212345678" (dies ist lediglich ein Beispiel!) ein. Weitere Angaben (z. B. Ihr Name oder Begriffe wie "Kunden-Nummer" oder "Rechnung") sind nicht erforderlich und führen dazu, dass Ihre Zahlung evtl. nicht korrekt zugeordnet werden kann.

Versuchen Sie bitte nicht kreativ zu sein oder die Lesbarkeit zu verbessern!
Nutzen Sie den QR-Code oder geben lediglich den vorgegebenen Zweck an.

Im CAT können Sie sich auch einen QR-Code anzeigen lassen, der direkt in einer Banking-App eingescannt werden kann. Dadurch wird automatisch die passende Bankverbindung, der Betrag und Verwendungszweck ausgefüllt.

Beachten Sie bitte, dass bei Auslandsüberweisungen ggf. zusätzlich Gebühren Ihrer Bank anfallen.
In diesem Fall, müssen Sie den Überweisungsbetrag manuell entsprechend erhöhen!

 

Die Verbuchung der Zahlungen kann einige Werktage dauern.

Entscheidend für eine fristgerechte Rückmeldung ist jedoch der Eingang der Zahlung bei der HSBI!!!

Wir empfehlen Ihnen daher, die Rückmeldung mindestens eine Woche vor dem o.g. Ende der Rückmeldefrist vorzunehmen.

Informationen zu den Rückmeldebeträgen finden Sie unter Semesterbeitrag.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Studierendenservice.