Welche Studiengänge bietet der Fachbereich Sozialwesen an?
Wie und wo bewerbe ich mich um einen Studienplatz?
Gibt es einen NC?
Ja, Auswahlkriterien für die Zulassung zum Studium sind die Durchschnittsnote der Fachhochschulreife oder des Abiturs sowie die Wartezeit. Diese Kriterien stehen nicht bereits im Vorfeld fest, sondern werden jeweils auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen ermittelt. So ergibt sich, dass sich der NC im Studiengang Soziale Arbeit bisher zwischen 1,9 und 2,5 bewegt und im Studiengang Pädagogik der Kindheit zwischen 2,2 und 2,7. Die Wartezeit umfasst etwa 10-14 Wartesemester.
80% der Studienplätze werden nach dem NC vergeben, 20% nach der Wartezeit.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fh-bielefeld.de/studium/bewerbung/auswahlgrenzen
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsfristen für die Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit sind der 1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester, der 1. Dezember - 15. Januar für das Sommersemester.
Der Bewerbungszeitraum für den Master-Studiengang ist von 1. Juni bis 15. Juli.
Für BewerberInnen ohne Hochschulreife gelten besondere Termine und Bedingungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.fh-bielefeld.de/bewerbung-und-zulassung
Wann ist Einschreibung?
Wie hoch sind die Studienkosten?
Alle Studierenden zahlen vor Beginn jedes Semesters einen Semesterbeitrag von ca. 275 €. Dieser beinhaltet das NRW- und Semesterticket für eine kostenlose Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs in ganz NRW, den Studierendenschaftsbeitrag für den AStA sowie den Sozialbeitrag für das Studierendenwerk.
Nähere Ausführungen dazu unter https://www.fh-bielefeld.de/studium/semesterbeitrag
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für das Studium?
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, Stipendien oder Bildungskredite. Zu empfehlen ist, hierzu eine Beratung wahrzunehmen, um auch Ihre persönliche Situation berücksichtigen zu könnten. Nähere Informationen hierzu unter https://www.fh-bielefeld.de/studienfinanzierungsberatung
Muss ich vor dem Studium bereits ein Praktikum abgeleistet haben?
Ja, Voraussetzung für die Einschreibung in beiden Bachelor-Studiengängen ist neben der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife) ein Grundpraktikum in einer Einrichtung eines Trägers der öffentlichen oder freien Wohlfahrtspflege, bei dem abgesichert ist, dass je nach Studiengangwahl der Einsatz im Bereich der praktischen sozialen Arbeit bzw. in der pädagogischen Praxis mit Kindern erfolgt. Die Dauer des Grundpraktikums umfasst drei Monate und entspricht der Tätigkeit in einer Vollzeitstelle (insgesamt 480 Std.). Es kann auch in Teilzeit mit entsprechend verlängertem Zeitraum absolviert werden. Das Praktikum sollte in nicht mehr als max. drei Einrichtungen durchgeführt werden.
Die Erziehung von eigenen oder Pflegekindern oder eine Au-Pair-Tätigkeit kann nicht als Grundpraktikum angerechnet werden.
Bis wann muss ich das Grundpraktikum abgeleistet haben?
Der Nachweis über die Ableistung des Grundpraktikums muss spätestens am 30.09. (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) oder am 31.03. (bei einer Bewerbung für das Sommersemester) beim Studierendenservice im Original nachgereicht werden.
Wo kann ich das Grundpraktikum ableisten?
Sie können es in allen öffentlichen, freien und privaten Einrichtungen ableisten, sofern Sie dort im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer oder heilpädagogischer Tätigkeiten (für das Studium der Sozialen Arbeit) bzw. pädagogischer Tätigkeiten mit Kindern (für das Studium der Pädagogik der Kindheit) eingesetzt werden und eine fachliche Anleitung gewährleistet ist.
Für den Studiengang Pädagogik der Kindheit können dieses z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Grund- und Sekundarschulen, Familienzentren oder offene Kinder- und Jugendarbeit sein.
Für den Studiengang Soziale Arbeit sind es beispielsweise Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, der klinischen Sozialarbeit, der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen oder mit Menschen mit Behinderungen.
Welchen Nachweis benötige ich für das Grundpraktikum?
Das Grundpraktikum wird mit einem Vordruck nachgewiesen, der sich entweder auf den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit oder Pädagogik der Kindheit bezieht. Um ihn auszudrucken, empfiehlt es sich, den gewünschten Studiengang über den Studiengangs-Navigator auf der Website der HSBI auszuwählen. Dort ist in der Downloadbox die entsprechende PDF-Datei eingestellt.
Finden Praktika im Studium statt?
Ja. Während des Studiums leisten Sie im Rahmen von Seminaren zwei studienbegleitende Praktika ab: das erste (P1) dauert 30 Arbeitstage und wird im Zeitraum des 1. und 2. Semesters absolviert, das zweite (P2) zwischen dem 3. und 5. Semester. Letzteres umfasst 60 Arbeitstage. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.fh-bielefeld.de/sozialwesen/praxisreferat/praktika
Ist nach dem Studium ein Berufspraktisches Jahr erforderlich?
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums benötigen Sie ein Berufspraktisches Jahr, um die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Kindheitspädagog/e/in zu erhalten. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Für die Beantwortung weiterer Fragen rund um die Praxisphasen stehen Ihnen das Praxisreferat sowie online das Praxisportal unter https://www.fh-bielefeld.de/sozialwesen/praxisreferat zur Verfügung.
Wann beginnt mein Studium?
Ihr Studium beginnt mit Einführungstagen für Erst-Studierende, die vom Tutorium und dem Fachschaftsrat organisiert und durchgeführt werden.
Sie sind sehr zu empfehlen, weil Sie hier eine Menge Informationen über die Studiengänge, über den Studienablauf, über die Erstellung des Stundenplans, über Beratungsmöglichkeiten und vieles mehr erhalten. Das Programm der Woche erscheint Anfang März bzw. Anfang September online auf der Homepage unseres Fachbereiches.
Die Kontaktdaten des Tutoriums finden Sie unter https://www.fh-bielefeld.de/sozialwesen/studierende/tutorium, jene vom Fachschaftsrat unter https://www.fh-bielefeld.de/sozialwesen/fachschaftsrat
Muss ich mich für Seminare anmelden?
Die meisten Seminare sind offene Angebote, zu denen Sie zu den im Studienführer angegebenen Zeiten einfach hingehen können. Daneben gibt es einige teilnehmerbegrenzte Seminare, für die eine Anmeldung erforderlich ist. Auch dieses ist in den Seminarankündigungen im Veranstaltungsverzeichnis entsprechend vermerkt. Das Anmeldeverfahren wird in den Einführungstagen erläutert. Außerdem gibt es eine Handreichung zu den Bachelor-Vorlesungsverzeichnissen, die eine Erläuterung erhalten.
Wann erscheint das Veranstaltungsverzeichnis?
Der Veranstaltungsverzeichnis erscheint in der Regel Anfang März (für das Sommersemester) bzw. Anfang September für das (Wintersemester) und ist im LSF-Programm ohne spezielle Zugangsdaten einsehbar.
Wie sieht es mit dem Stundenplan aus?
An unserem Fachbereich gibt es keinen vorgegebenen Stundenplan, sondern Sie stellen sich ihn anhand der vorgeschriebenen Semesterwochenstunden (SWS) in den jeweiligen Modulen selbst zusammen. Wie das funktioniert, wird auch Thema der Einführungstage zu Beginn des Studiums sein. Sind Sie immatrikuliert, besteht auch die Möglichkeit, den Stundenplan über LSF (Online-Service des Prüfungsamtes/des Studierendenservices) zu erstellen.
Gibt es Möglichkeiten der Unterstützung für Studierende mit Kind?
Ja, so gibt es z.B. das Angebot von Kindertagesstätten, von Betreuung in den Abendstunden und am Wochenende sowie Still-, Wickel- und Eltern-Kind-Räume. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite.
Wann kann ich meine Prüfungen machen?
Bachelor- und Master-Studierende machen Modulprüfungen. Wenn die erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) pro Modul studiert und die Prüfungsvorleistungen (1-2 je nach Modul) erbracht wurden, können Sie sich zur Modulprüfung anmelden.
Alle relevanten Informationen zu den Prüfungen finden Sie unter https://www.fh-bielefeld.de/pruefungsangelegenheiten
Anmeldetermine für die Prüfungen sind in LSF unter Informationen des Prüfungsamtes eingestellt. Der Zugang hierzu ist möglich, wenn Sie immatrikuliert sind.
In der Handreichung zu den Bachelor-Vorlesungsverzeichnissen erhalten Sie einen Überblick über die Prüfungsformen der einzelnen Module.
Wie kann ich mich auf Prüfung vorbereiten?
Empfehlenswert ist die Teilnahme an den (Wahl-)Pflichtseminaren möglichst vieler Lehrenden und natürlich die Lektüre der Standardliteratur zu den abgesprochenen Themen - also: lesen lesen lesen. Klären Sie unbedingt und offen(herzig) die Einzelheiten in den Sprechstunden mit der Prüferin oder dem Prüfer.
Vorbereitende Unterstützung finden Sie zudem in verschiedenen Lerngruppen des Tutoriums.
Geht es um die Unterstützung beim Schreiben von Hausarbeiten oder der Abschlussarbeit, steht Ihnen gerne unsere Schreibberatung zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier https://www.fh-bielefeld.de/sozialwesen/studierende/schreibunterstuetzung-am-fachbereich-sozialwesen/schreibberatung
Welche Berufsbezeichnung erhalte ich?
- Studierende des Bachelorstudiengangs Pädagogik der Kindheit:
BA Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin - Bachelor of Arts
- Studierende des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit:
BA Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin - Bachelor of Arts
- Stuierende des Masterstudiengangs Sozialwissenschaftliche Transformationsstudien: Master of Arts
Ich studiere an einer anderen Hochschule, möchte aber an die HSBI wechseln - geht das?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist dieses möglich. Wählen Sie bitte dazu über den Studiengangs-Navigator auf der Website der HSBI den gewünschten Studiengang. Dort wird man über den Button „Bewerbung“ automatisch zum Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang geleitet.
Weitere Informationen zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel erhalten Sie beim Studierendenservice.
Kann ich am Fachbereich Sozialwesen den Studiengang wechseln?
Ja, auch ein Studiengangwechsel von Sozialer Arbeit zu Pädagogik der Kindheit oder umgekehrt ist auf Antrag und unter der Voraussetzung, für den gewünschten Studiengang relevante Prüfungsleistungen erbracht zu haben innerhalb des ersten Jahres möglich. Diesen Antrag stellen Sie beim Studierendenservice.
An wen wende ich mich, wenn ich nicht mehr weiter weiß?
Wenn Sie weitere Fragen rund um das Studium haben, wenden sie sich gerne an die Studienfachberatung des Fachbereichs, an den Fachschaftsrat oder an das Tutorium.