Studiengangsbezogene Berufsausbildungen
Die Note wird um 0,5 boniert, wenn Sie eine für den jeweiligen Studiengang studiengangsbezogene Berufsausbildung absolviert haben oder diese bis spätestens zum 31.03. (Sommersemester) / 30.09. (Wintersemester) absolviert haben werden.
Es können nur Ausbildungen für Berufe berücksichtigt werden, die in dem links unter Downloads veröffentlichten PDF-Dokument für den jeweiligen Studiengang aufgelistet sind.
Bitte nehmen Sie die entsprechenden Eingaben bei der Online-Bewerbung gewissenhaft vor, da falsche Angaben dazu führen können, dass eine möglicherweise ausgesprochene Zulassung wieder zurückgenommen werden muss. Im Falle einer Einschreibung müssen Sie die entsprechenden Nachweise für die abgeschlossene Ausbildung beim Studierendenservice einreichen.
Beispiele - Quote Auswahlverfahren der Hochschule / studiengangsbezogene Ausbildung:
- Sie haben Ihr Abitur vor drei Jahren mit der Note 2,5 erworben und anschließend eine für den gewünschten Studiengang einschlägige Ausbildung absolviert. Somit sind 6 Wartesemester gegeben. Dies entspricht einer Bonierung von 0,6. Hinzu kommen weitere 0,5 für die Absolvierung der Ausbildung. In Summe wird die HZB-Note also um 1,1 verbessert und die Verfahrensnote liegt bei 1,4.
- Sie haben den schulischen Teil Ihrer Fachhochschulreife vor drei Jahren mit der Note 3,5 abgeschlossen. Den praktischen Teil - und damit die vollständige Fachhochschulreife - haben Sie jetzt kurz vor Studienbeginn mit der Absolvierung einer Ausbildung erworben. Somit liegen keine Wartesemester vor. Sollte die Ausbildung aber einschlägig sein und in der nebenstehenden Liste unter dem entsprechenden Studiengang genannt werden, erfolgt eine Bonierung um 0,5. Die Verfahrensnote liegt dann bei 3,0.