An der Hochschule Bielefeld besteht für unterschiedliche Themenfelder die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“!
Sie kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Sie sind Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht.
WICHTIG: Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Zeugnis vermerkt werden.
Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung
In folgenden Bereichen ist ein Nachteilsausgleich aktuell an der HSBI möglich:
Nachteilsausgleich im Rahmen einer Studienplatzbewerbung
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann für eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder zur Verbesserung der Wartezeit gestellt werden, wenn jemand Umstände nachweisen kann, welche die Erzielung einer besseren Durchschnittsnote oder den frühereren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verhindert haben.
Die genauen Informationen finden Sie hier
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung finden Sie hier.
Weiterführende Erklärungen finden Sie hier.
Der Antrag kann online über dieses Formular gestellt werden.
Nachteilsausgleich Studieren mit Familie
Dank der 2015 und 2016 verabschiedeten Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge können Studierende mit Familienaufgaben Erleichterung im Studium und bei den Prüfungen bekommen.
Die genauen Informationen finden Sie hier