Hinweise zur Krankenversicherung
Zur Einschreibung an der HSBI muss uns die digitale Meldung einer Krankenkasse vorliegen. Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die digitale Bestätigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.
Vorgehensweise
Sobald Sie die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal (CAT-Portal) beginnen, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse und teilen Sie dieser mit, dass Sie sich an der Hochschule Bielefeld einschreiben lassen möchten. Ihre Krankenkasse benötigt für die elektronische Meldung die „ITSG-Nummer“ der HSBI. Diese lautet: H0000051. Anschließend übermittelt uns Ihre Krankenkasse Ihre Versicherungsdaten (M 10 Meldung – Krankenversicherungsnachweis erforderlich) digital.
Sollten Sie privatversichert sein, kontaktieren Sie bitte ebenfalls eine gesetzliche Krankenversicherung und bitten Sie diese, die entsprechende Befreiungsbestätigung (M 10 Meldung – Krankenversicherungsnachweis nicht erforderlich) digital an die HSBI übermitteln.
Ausnahmen
Eine Meldung der Krankenkasse ist nicht erforderlich, wenn
- Sie an einem Zertifikatsangebot teilnehmen
- Sie an dem Angebot eines unserer Bildungspartner teilnehmen (Franchisestudiengang Bethel bzw. VWA Münster)
- Sie an dem Anpassung-/Angleichungslehrgang des Fachbereichs Sozialwesen teilnehmen
- Sie an einem studienvorbereitenden Deutschkurs teilnehmen
- Sie in einem Promotionsstudiengang studieren
- Sie bereits im Vorsemester bei uns eingeschrieben waren