Promotion am Promotionskolleg NRW
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Betreuungszusage vom Promotionskolleg NRW zum Promotionsstudium (diese muss zwingend den vollständigen Namen und die Unterschrift der Betreuungsperson an der HSBI enthalten)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis) - für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife
- Nachweis des Studienabschlusses, der Sie zur Aufnahme des Promotionsverfahrens berechtigt (Master-/Diplomurkunde und Zeugnis). Bei ausländischen Nachweisen muss eine deutsche oder englische Übersetzung hochgeladen werden.
- Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)
- Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
- Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben
Kooperative Promotion
Sie sind für Ihre Promotion aktuell bereits an einer Universität als Doktorand*in eingeschrieben und mindestens eine*r Ihrer Betreuer*innen ist an der HSBI beschäftigt.
- Eine von Ihnen und von eine*r Hochschullehrer*in der Universität und eine*r Hochschullehrer*in der HSBI unterschriebene Betreuungsvereinbarung (diese müssen die vollständigen Namen der Betreuungspersonen enthalten).
- Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis) - für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife
- Nachweis des Studienabschlusses, der Sie zur Aufnahme des Promotionsverfahrens berechtigt (Master-/Diplomurkunde und Zeugnis). Bei ausländischen Nachweisen muss eine deutsche oder englische Übersetzung hochgeladen werden.
- Studienbescheinigung der Ersthochschule (Universität) für das Semester der beantragten Einschreibung
- Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
- Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben
Freie kooperative Promotion
Sie sind aktuell weder beim Promotionskolleg NRW noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben und mindestens eine*r Ihrer Betreuer*innen ist aber an der HSBI beschäftigt.
- Eine von Ihnen und von eine*r Hochschullehrer*in der Universität und eine*r Hochschullehrer*in der HSBI unterschriebene Betreuungsvereinbarung (diese müssen die vollständigen Namen der Betreuungspersonen enthalten).
- Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis) - für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife
- Nachweis des Studienabschlusses, der Sie zur Aufnahme des Promotionsverfahrens berechtigt (Master-/Diplomurkunde und Zeugnis). Bei ausländischen Nachweisen muss eine deutsche oder englische Übersetzung hochgeladen werden.
- Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)
- Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
- Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben