1. Absprache vor der Bewerbung
Wir empfehlen, dass Sie vor einer Bewerbung (z.B. für einen Studienplatz oder ein Praktikum im Ausland) abklären, ob die Anerkennung für das Studium grundsätzlich möglich ist.
Laut Rahmenprüfungsordnung der HSBI sind die Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) für die Anerkennung von Leistungen zuständig und im Fachbereich Wirtschaft die Studiengangsleitungen.
Sie können sich zunächst in der Datenbank ZeDoLa einen Überblick verschaffen, ob die Module, die Sie im Ausland belegen möchten, im Rahmen Ihres Studiengangs in der Vergangenheit bereits anerkannt wurden.
Für die Absprache sollten Sie der zuständigen Stelle so viele Informationen wie möglich zukommen lassen. Bei einem Auslandssemester oder einer Summer School wären das z. B. Modultitel und -beschreibungen, Studienniveau (Bachelor, Master) und Anzahl der Credits. Bei einem Praktikum z. B. das Unternehmen, die Dauer des Praktikums und der Aufgabenbereich.
Achtung: Die Absprache ist keine Garantie auf Anerkennung; diese ergibt sich erst aus dem Learning Agreement.