Versicherung und Visum

Damit Sie im Ausland abgesichert sind, sollten Sie vor Ihrem Aufenthalt eine Auslandskranken-, eine Auslandsunfall- und eine Auslandshaftpflichtversicherung abschließen. Ohne Versicherung können Krankheit oder Unfälle im Ausland schnell sehr teuer werden.

Wichtig: Während eines Auslandsaufenthaltes erhalten Sie keinen Versicherungsschutz durch die HSBI.

Wie kann ich mich im Ausland versichern?

Sie können entweder bei Ihrem derzeitigen Versicherungsanbieter eine Erweiterung Ihrer Versicherung beantragen oder eine private Zusatzversicherung abschließen z. B. über den DAAD.

Wenn Sie ein bezahltes Praktikum (ein Stipendium zählt nicht als Bezahlung) innerhalb der EU absolvieren, sind Sie sogar verpflichtet, eine Krankenversicherung in Ihrem Gastland abzuschließen. Besprechen Sie das weitere Vorgehen bitte mit Ihrem Praktikumsgeber und Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.

Was ist mit meiner Versicherung in Deutschland?

Klären Sie mit Ihrem derzeitigen Versicherungsanbieter auch, ob Sie Ihre Versicherungen in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes weiterzahlen müssen.

Wichtig: Versicherungspflicht bei Erasmus+

Viele Stipendienprogramme beinhalten keinen Versicherungsschutz. Aber: Mit der Teilnahme am Erasmus+ Programm verpflichten Sie sich, sich selbstständig um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Die Versicherungspflicht des Erasmus+ Programms umfasst die folgenden Versicherungen:

  • Krankenversicherung (Pflicht für Studium und Praktikum)
  • Haftpflichtversicherung (Pflicht für Praktikum, optional für Studium)
  • Unfallversicherung (Pflicht für Praktikum, optional für Studium)

Visum

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für Ihr Gastland ein Visum benötigen. Falls ja, schauen Sie gleich, ob Ihr Reisepass noch gültig ist.

Wie bekomme ich ein Visum?

Bei einem Auslandssemester erhalten Sie in der Regel eine Einladung von Ihrer Gasthochschule, mit der Sie ein Studierendenvisum beantragen können.

Verbindliche Informationen zur Beantragung erhalten Sie bei den Botschaften/Konsulaten des jeweiligen Landes oder beim Auswärtigen Amt. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Beantragung, denn der Bearbeitungsprozess kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Wie bekomme ich einen Reisepass?

Den Reisepass beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, die Bearbeitung dauert meist 3-4 Wochen.

Sie haben schon einen Reisepass: Prüfen Sie die Gültigkeit. In manchen Fällen muss der Reisepass für die Beantragung eines Visums auch noch mehrere Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes gültig sein.

Wie gehe ich vor, wenn ich keine EU-Staatsangehörigkeit habe?

 

Wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit haben, informieren Sie sich am besten schon vor Ihrer Bewerbung, z. B. beim Konsulat Ihres Gastlandes, ob Sie ein Visum für Ihren Aufenthalt beantragen müssen. Informieren Sie sich außerdem bei der Ausländerbehörde in Deutschland, was Sie in Hinsicht auf Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland beachten müssen (Hinweis: Falls es sich um einen in Ihrem Studium verpflichtend vorgeschriebenen Auslandsaufenthalt handelt, teilen Sie dies der Ausländerbehörde mit).

Wenn Sie eine Zusage für ein Auslandssemester oder -praktikum erhalten haben, kontaktieren Sie auch Ihre Gasthochschule oder Unternehmen frühzeitig, um mögliche Verwaltungs- oder Visumsprozesse rechtzeitig regeln zu können.