Blended Mobility
Mit dem Blended Format können kurze physische Aufenthalte im Ausland mit einer virtuellen Komponente verbunden werden. Es werden sowohl Studierende als auch Beschäftige (inkl. Doktoranden) der HSBI gefördert.
Was sind die Voraussetzungen für Blended Mobility?
Studierende
Die physische Mindestdauer muss eingehalten werden:
- Short-term: min. 5 bis max. 30 Tage
- Long-term: min. 2 bis max. 12 Monate
Die Teilnahme an der virtuellen Komponente ist verpflichtend.
Bei Short-term Maßnahmen müssen min. 3 ECTS erworben werden.
Beschäftigte (inkl. Doktorand*innen)
Die physische Mindestdauer muss eingehalten werden:
- min. 2 Tage in Programmländern
- min. 5 Tage in Partnerländern
Komponenten
Was ist die physische/ virtuelle Komponente?
- Die physische Komponente können Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland für Studierende und Weiterbildungen im Ausland für Beschäftige sein.
- Als virtuelle Komponente können z.B. gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kurse gelten. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben.
Finanzielle Förderung über Erasmus+
Förderungsinformationen
- 5-14 Tage physische Mobilität 70 Euro pro Tag;
- 15-30 Tage physische Mobilität: 50 Euro pro Tag
- Studierende mit Behinderung oder mit Kind erhalten zusätzlich einmalig einen Top up von 100 Euro (5-14 Tage) oder 150 Euro (15-30 Tage)
Virtuelle Komponenten werden nicht finanziell gefördert, sie werden deshalb aber auch nicht auf das Erasmus+ Kontingent angerechnet.
Blended Mobility und Corona
Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt bedingt durch die Corona Pandemie nicht in Präsenz durchführen können, haben Sie die Möglichkeit diese mit Unterstützung von Erasmus+ auch virtuell zu absolvieren.
Erasmus+ Unterstützung für virtuelle Auslandsaufenthalte
Die Erasmus+ Unterstützung für virtuelle Auslandsaufenthalte beinhaltet immer, dass Ihnen ein Studienplatz an einer Partnerhochschule studiengebührenfrei zur Verfügung gestellt wird. Welche weiteren Leistungen enthalten sind, soll durch folgende Beispiele verdeutlicht werden:
Komplett online
A) Ihr Auslandssemester findet komplett online statt (Sie sind in Deutschland): Sie können über Erasmus+ mit Sprachkursen des Online Linguistic Support (OLS) unterstützt werden.
B) Ihr Auslandssemester findet komplett online statt (Sie sind an der Partnerhochschule): Sie können OLS-Kurse in Anspruch nehmen und bekommen das reguläre Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.
Blended Learning
C) Ihr Auslandssemester findet blended statt (Sie sind an der Partnerhochschule, wo Sie digitale und Präsenzveranstaltungen haben): Sie können OLS-Kurse in Anspruch nehmen und bekommen das reguläre Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.
D) Ihr Auslandssemester beginnt online und Sie können erst später einreisen: Auch hier können Sie von Anfang an die Unterstützung über OLS erhalten und ab Einreise im Gastland das reguläre Erasmus+ Stipendium.
Übrigens: Dieselben Regelungen gelten für Auslandspraktika über Erasmus+, auch hier können virtuelle Aufenthalte unterstützt werden.
Wenn Sie sich für die Erasmus+ Unterstützung für virtuelle Auslandsaufenthalte interessieren, melden Sie sich gerne bei uns (s. Kontaktbox).