Auslandssemester
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Auslandspraktika
Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums; bei Graduiertenpraktika spätestens 4 Wochen vor der Exmatrikulation.
Folgende Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch hier einzureichen:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Learning Agreement
- Studienbescheinigungen (für das Semester, in dem Sie sich bewerben, sowie für alle Semester, in denen das Praktikum stattfindet)
- Ehrenwörtliche Erklärungen für zusätzliche Förderungen und/oder Grünes Reisen
- Nur für Graduiertenprakika: Exmatrikulationsbescheinigung oder eine Bescheinigung, dass alle Studienleistungen absolviert wurden (z. B. Exmatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis oder Notenspiegel, auf dem vermerkt ist, dass alle Studienleistungen absolviert wurden); die Exmatrikulationsbescheinigung kann auch nachgereicht werden, muss jedoch in jedem Fall vor Beginn des Praktikums vorliegen)
Hinweis Versicherung: Für die Dauer Ihres Praktikums benötigen Sie zwingend eine Auslandskranken-, Auslandsunfall- und Auslandshaftpflichtversicherung. Eine Kombiversicherung über die drei genannten Versicherungsarten lässt sich z. B. über den DAAD abschließen: Tarif Praktikanten (Tarif 720).
Einen Versicherungsnachweis müssen Sie nicht einreichen.
Auswahlkriterien sind:
- Erfüllen der Mindestvoraussetzungen
- Ausreichende Sprachkenntnisse (min. B1-Niveau in der Arbeitssprache)
- Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
Voraussetzungen für eine Bewerbung: Allgemeiner Hinweis
Die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Austausch- und Kooperationsprogramme der Hochschule Bielefeld erfolgt im Rahmen der jeweils verfügbaren Förder- und Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien des jeweiligen Programms.
Die Erfüllung der formalen Bewerbungsvoraussetzungen begründet weder einen Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren noch einen Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums. Über die Vergabe wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl der verfügbaren Plätze und Fördermittel sowie der Qualität der eingereichten Bewerbungen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. Weder die Bewerbung selbst noch die Erfüllung einzelner oder aller genannten Kriterien begründen eine Zusage, Zusicherung oder Garantie auf ein Stipendium.
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung nicht allen Bewerbungen entsprechen können. Auskünfte einzelner Mitarbeiter:innen zu Bewerbungsvoraussetzungen oder Erfolgsaussichten stellen keine verbindliche Zusage der Hochschule dar.