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Zentrale externe Rechtsberatungsstelle für Betroffene von Machtmissbrauch

Im Rahmen der gemeinsamen Selbstverpflichtung der nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Umgang mit Machtmissbrauch in der Wissenschaft steht Beschäftigten und Studierenden ab sofort eine zentrale unabhängige externe Rechtsberatungsstelle zur Verfügung.

Mit der Umsetzung wurde Rechtsanwältin Martina Lörsch betraut, die gemeinsam mit ihren Kolleginnen eine hochschultypübergreifende rechtliche Erstberatung anbietet. Die Beratungsstelle unterstützt Betroffene ebenso wie hochschulinterne Stellen bei der rechtlichen Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen.

Wer kann das Angebot nutzen?

  • alle Angehörigen öffentlich-rechtlicher Hochschulen in NRW (Beschäftigte und Studierende)
  • Mitarbeitende der Universitätsklinika
  • interne Anlauf- und Beratungsstellen, wie z. B. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte oder AStA-Beratungsangebote
  • vertrauliche, unabhängige und auf Wunsch anonyme rechtliche Erstberatung
    (keine Rechtsvertretung, kein Mandatsverhältnis, keine Sachverhaltsaufklärung);
  • Unterstützung insbesondere dann, wenn interne Beratungsangebote an Grenzen stoßen oder das Vertrauen in diese beeinträchtigt ist.

Was bietet die Beratungsstelle?

  • Informationen zu Rechten, Pflichten und möglichen Beschwerdewegen
    (z. B. AGG- oder Disziplinarbeschwerden) sowie deren Konsequenzen, u. a. im Rahmen von Workshops oder Schulungen;
  • Orientierung zu weiteren internen und externen Anlaufstellen;

Die externe Beratungsstelle versteht sich als ergänzendes Angebot, das hochschulinterne Strukturen nicht ersetzt, sondern dort unterstützt, wo zusätzlicher unabhängiger Rechtsrat benötigt wird.

Kontakt

Die Rechtsanwältinnen sind erreichbar unter:
Telefon: 0221 973 128-53
E-Mail: info@rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw

Eine Informations-Micropage ist unter www.rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw abrufbar.