3% der Studienplätze werden an Zweitstudienbewerbende und 7% an ausländische Bewerbende (Nicht EU/EWR oder gleichgestellt) vergeben. Die verbleibenden Studienplätze werden zu 20% nach Qualifikation (d.h. Durchschnittsnote von Abitur oder Fachhochschulreife; die "Besten" zuerst) und zu 76% nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (Verfahrensnote = HZB-Note boniert um 0,1 pro Wartesemester (es können max. 7 Wartesemester berücksichtigt werden) und/oder 0,2 für einen mind. 11-monatigen Freiwilligendienst und/oder 0,5 für eine studiengangsbezogene Ausbildung. Damit ist eine maximale Bonierung von 1,4 möglich. Die Verfahrensnote kann einen Wert von 0,7 nicht unterschreiten. 4% der Plätze gehen an beruflich qualifizierte Bewerbende.
Die Werte in der Tabelle geben dabei die Noten der Bewerbung an, die als letzte zugelassen wurde. Dies sind also die Werte, welche man mindestens aufweisen musste, um zugelassen werden zu können.
Haben mehrere Bewerbende eine gleiche Durchschnittsnote, werden zunächst diejeniegen berücksichtigt, die einen Dienst (z.B. Bundeswehr-, FSJ o.ä.) geleistet haben. Die Reihenfolge innerhalb der Bewerbenden mit und ohne Dienst wird dann in einem weiteren Schritt gelost. Für den Fall, dass die Auswahlgrenze genau in eine Bewerbendengruppe mit gleicher Durchschnittsnote und Wartezeit fällt und nur die Bewerberbenden mit Dienst berücksichtigt wurden, ist in der Spalte "Dienst" ein "X" gesetzt. Musste in den Bewerbendengruppen mit und ohne Dienst noch gelost werden, wird zusätzlich auch in der Spalte "Los" ein "X" gesetzt.
In der Zweitstudienquote werden die Plätze im 1. Schritt nach der Messzahl (Punkte für die Note des Erststudiums plus Punkte für das Motivationsschreiben) vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet ggf. das Los.