Dokumente zur Einschreibung

Alle für Ihre Einschreibung relevanten Dokumente und Informationen werden Ihnen auch (nach erfolgter Zulassung) im Rahmen der Online-Immatrikulation im CAT-Portal angezeigt. Bereits im Rahmen der Bewerbung eingereichte Dokumente müssen bei der Einschreibung nicht erneut hochgeladen werden. Wir behalten uns vor, in Zweifelsfällen amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten nachzufordern.

Bachelorstudiengänge

Allgemeine Einschreibungsunterlagen

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis)
    • Für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife (Ausbildung oder gelenktes Praktikum mit Abschluss; mit einem Nachweis nur über den schulischen Teil der Fachhochschulreife ist kein Studium möglich).
    • Wenn der praktische Teil noch nicht vorliegt: Die Einschreibung kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise bis spätestens zum 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester) nachgereicht werden. Laden Sie in diesem Fall bitte zur Wahrung der Immatrikulationsfrist eine Vorabbescheinigung hoch aus der hervorgeht, wann Sie den praktischen Teil voraussichtlich erwerben werden.
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule, in dem gleichen Studiengang für den Sie sich an der HSBI bewerben, eingeschrieben sind bzw. waren: Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungder letzten Hochschule(n) – (nicht für Studienzeiten an der HSBI)
  • Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
    • Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben
  • Sofern Sie sich für ein Zweitstudium einschreiben lassen wollen: Zeugnis über das abgeschlossene Erststudium
  • Für minderjährige Bewerbende: Einwilligungserklärung der Eltern (Vorlage im Downloadbereich dieser Seite) 

Studiengangsbezogene Einschreibungsunterlagen (bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen auf der jeweiligen Studiengangsseite)

  • Für Studiengänge mit einer Eignungsprüfung: Zeugnis der bestandenen Eignungsprüfung (für den Studiengang Gestaltung muss die Studienrichtung eindeutig aus dem Zeugnis der Eignungsprüfung hervorgehen)
  • Für Studiengänge, bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird: Ausbildungszeugnis
  • Für Studiengänge, bei denen ein Praktikum (Grundpraktikum/Fachpraktikum/Vorpraktikum) vorausgesetzt wird: Praktikumsnachweis/Praktikumszeugnis
  • Für den Studiengang International Studies in Management: Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
  • Für ausbildungsintegrierte Studiengänge: Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationspartner
  • Für den Studiengang Angewandte Hebammenwissenschaft (praxisintegriert): Vertrag mit einem der beiden kooperierenden Praxiszentren für angewandte Hebammenwissenschaft in Paderborn oder Minden
  • Für den Studiengang Angewandte Therapiewissenschaften Ergo- und Physiotherapie: Ausbildungsvertrag (Nachweis des Besuchs einer Berufsfachschule für Ergotherapie oder Physiotherapie mindestens im zweiten Ausbildungsjahr) oder Ausbildungszeugnis einer Berufsausbildung in der Ergo- oder Physiotherapie
  • Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) 
  • Nachweis über einen abgeleisteten Dienst (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
    • Nur erforderlich, wenn Sie diesen Dienst bei der Onlinebewerbung angegeben haben. Eine Mustervorlage finden Sie hier. Wenn die Bescheinigung noch nicht vorliegt: Die Einschreibung kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise bis spätestens zum 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester) nachgereicht werden. Laden Sie in diesem Fall bitte zur Wahrung der Immatrikulationsfrist eine Vorabbescheinigung hoch aus der hervorgeht, wann Sie den Dienst begonnen haben und voraussichtlich abschließen werden.
  • Nachweis der studiengangsbezogenen Berufsausbildung (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
    • Nur erforderlich, wenn Sie diese bei der Onlinebewerbung angegeben haben. Wenn die Bescheinigung noch nicht vorliegt: Die Einschreibung kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise bis spätestens zum 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester) nachgereicht werden. Laden Sie in diesem Fall bitte zur Wahrung der Immatrikulationsfrist eine Vorabbescheinigung hoch aus der hervorgeht, wann Sie die Ausbildung voraussichtlich abschließen werden. 
Masterstudiengänge
  • Zeugnis und Urkunde über das abgeschlossene Erststudium
    • Erststudium ist bereits abgeschlossen: Zeugnis und Urkunde über das abgeschlossene Studium (ausländische Dokumente müssen vorher von offizieller Stelle übersetzt werden)
    • Erststudium ist noch nicht abgeschlossen: Urkunde und Zeugnis sind unmittelbar nach deren Erhalt, spätestens aber bis zum 31.05. (Sommersemester) bzw. 30.11. (Wintersemester) über das CAT-Portal (Menü "Studienservice") nachzureichen. Sofern Sie Ihren Abschluss an der HSBI erwerben, reicht eine kurze E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung nach erfolgreicher Beendigung Ihres Studiums. Ausländische Dokumente müssen vorher von offizieller Stelle übersetzt werden.
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule, in dem gleichen Studiengang für den Sie sich an der HSBI bewerben, eingeschrieben sind bzw. waren: Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungder letzten Hochschule(n) – (nicht für Studienzeiten an der HSBI)
  • Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
      • Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben 
Promotionsstudiengänge

Promotion am Promotionskolleg NRW

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Betreuungszusage vom Promotionskolleg NRW zum Promotionsstudium (diese muss zwingend den vollständigen Namen und die Unterschrift der Betreuungsperson an der HSBI enthalten) 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis) - für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife
  • Nachweis des Studienabschlusses, der Sie zur Aufnahme des Promotionsverfahrens berechtigt (Master-/Diplomurkunde und Zeugnis). Bei ausländischen Nachweisen muss eine deutsche oder englische Übersetzung hochgeladen werden.
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)
  • Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
    • Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben 

Kooperative Promotion

Sie sind für Ihre Promotion aktuell bereits an einer Universität als Doktorand*in eingeschrieben und mindestens eine*r Ihrer Betreuer*innen ist an der HSBI beschäftigt.

  • Eine von Ihnen und von eine*r Hochschullehrer*in der Universität und eine*r Hochschullehrer*in der HSBI unterschriebene Betreuungsvereinbarung (diese müssen die vollständigen Namen der Betreuungspersonen enthalten). 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis) - für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife
  • Nachweis des Studienabschlusses, der Sie zur Aufnahme des Promotionsverfahrens berechtigt (Master-/Diplomurkunde und Zeugnis). Bei ausländischen Nachweisen muss eine deutsche oder englische Übersetzung hochgeladen werden.
  • Studienbescheinigung der Ersthochschule (Universität) für das Semester der beantragten Einschreibung
  • Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
    • Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben 

Freie kooperative Promotion

Sie sind aktuell weder beim Promotionskolleg NRW noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben und mindestens eine*r Ihrer Betreuer*innen ist aber an der HSBI beschäftigt.

  • Eine von Ihnen und von eine*r Hochschullehrer*in der Universität und eine*r Hochschullehrer*in der HSBI unterschriebene Betreuungsvereinbarung (diese müssen die vollständigen Namen der Betreuungspersonen enthalten).
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis) - für Bewerbende mit Fachhochschulreife: Nachweis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife
  • Nachweis des Studienabschlusses, der Sie zur Aufnahme des Promotionsverfahrens berechtigt (Master-/Diplomurkunde und Zeugnis). Bei ausländischen Nachweisen muss eine deutsche oder englische Übersetzung hochgeladen werden.
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)
  • Nachweis studiengangsbezogener Auslandsaufenthalte („Certificate of stay“), sofern Sie entsprechende Angaben hierzu in der Online-Immatrikulation gemacht haben
    • Nicht erforderlich, wenn Sie den Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums an der HSBI absolviert haben 
Zertifikatsangebote
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels)
  • Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren: Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule mit Angabe der bisher insgesamt studierten Hochschulsemester und Urlaubssemester (nicht notwendig, sofern die HSBI Ihre letzte Hochschule war)