Eine Auswahlkommission, bestehend aus Vertreter*innen der Fachbereiche und dem International Office, beurteilt die Bewerbungen nach:
- Bisher erbrachte Studienleistungen
- Motivation und Planung des Vorhabens
- Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache, ggf. zusätzlich Landessprache)
Sollten wir keinen Platz an einer Ihrer 3 Wunschhochschulen an Sie vergeben können, wird das International Office Sie kontaktieren, um alternative Austauschplätze zu besprechen.
Im Anschluss an die Auswahl werden Sie vom International Office an den Partnerhochschulen nominiert. Die Entscheidung über die Zulassung wird von der Partnerhochschule getroffen.
Für den ersten Bewerbungszeitraum (WiSe und/oder SoSe)
Das Auswahlverfahren findet im Februar statt, sodass Bewerber*innen ungefähr Ende Februar/Anfang März eine Rückmeldung zu ihrer Bewerbung erhalten; im Fachbereich Wirtschaft erfolgt die Rückmeldung Ende März/Anfang April.
Für den zweiten Bewerbungszeitraum (SoSe)
Das Auswahlverfahren findet im Juli statt, sodass Bewerber*innen ungefähr Ende Juli/Anfang August eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten.
Voraussetzungen für eine Bewerbung: Allgemeiner Hinweis
Die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Austausch- und Kooperationsprogramme der Hochschule Bielefeld erfolgt im Rahmen der jeweils verfügbaren Förder- und Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien des jeweiligen Programms.
Die Erfüllung der formalen Bewerbungsvoraussetzungen begründet weder einen Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren noch einen Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums. Über die Vergabe wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl der verfügbaren Plätze und Fördermittel sowie der Qualität der eingereichten Bewerbungen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. Weder die Bewerbung selbst noch die Erfüllung einzelner oder aller genannten Kriterien begründen eine Zusage, Zusicherung oder Garantie auf ein Stipendium.
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung nicht allen Bewerbungen entsprechen können. Auskünfte einzelner Mitarbeiter:innen zu Bewerbungsvoraussetzungen oder Erfolgsaussichten stellen keine verbindliche Zusage der Hochschule dar.