Green Mobility Grant

Der Green Mobility Grant ist ein Reisekostenzuschuss für Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln in Europa. Er wird aus eigenen Mitteln der HSBI finanziert.

Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen. Es wird nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben.

Fast eine halbe Million Reisen finden jährlich im Hochschulbereich statt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt. Die Hochschule Bielefeld möchte alle international mobilen Studierenden dazu anregen, Ver­kehrsmittel mit geringerem CO2-Ausstoß als Alternative zum Fliegen zu nutzen.

Bus- & Bahnverbindungen finden

Die Website erasmusbytrain hilft Ihnen, einfache und günstige Bus- & Bahnverbindungen innerhalb Europas zu buchen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle an der HSBI regulär eingeschriebenen Studierenden ab dem 1. Fachsemester.

Was wird gefördert?

Im geographischen Europa stattfindende:

  • Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland
  • Abschluss- und Studienarbeiten an Hochschulen oder Unternehmen im Ausland
  • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland
  • Teilnahme an Summer / Winter Schools im Ausland

Für min. die Hälfte der Reise müssen emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Beispiele dafür finden Sie in der Downloadbox.

Dauer der Förderung

Der Green Mobility Grant wird als Reisekostenzuschuss einmalig vor Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt.

Stipendienleistungen
  • Je nach Aufenthaltsziel eine einmalige Reisekostenpauschale von 50 € bis 150 €
  • Entfernung* von Bielefeld:
    • 0 - 500 km: 50 €
    • 500 - 1000 km: 100 €
    • 1000+ km: 150 €

*Entfernungen werden mit dem EU-Entfernungsrechner berechnet.

Eine gleichzeitige Förderung mit dem Promos Stipendium, dem Mobilitätsstipendium, Erasmus+ Auslandssemester, Erasmus+ Auslandspraktika und/oder Auslands-BAföG ist möglich.

Bewerbung

Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen. Schicken Sie dafür bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular (s. Downloadbox) an: international.office@hsbi.de.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden. Vor der Auszahlung muss eine Zusage für den Auslandsaufenthalt eingereicht werden (z. B. Zusage Studien- oder Praktikumsplatz, Zusage Summer / Winter School oder Betreuungszusage bei Abschluss- und Studienarbeiten).

Auswahlverfahren und -kriterien

Der Green Mobility Grant wird nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben, d. h. nach der Reihenfolge der eingegangenen förderfähigen Bewerbungen. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Bewerbung an, nicht auf den Zeitpunkt der Ausreise oder der Rückkehr.

Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen.

 

Voraussetzungen für eine Bewerbung: Allgemeiner Hinweis

Die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Austausch- und Kooperationsprogramme der Hochschule Bielefeld erfolgt im Rahmen der jeweils verfügbaren Förder- und Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien des jeweiligen Programms.

Die Erfüllung der formalen Bewerbungsvoraussetzungen begründet weder einen Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren noch einen Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums. Über die Vergabe wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl der verfügbaren Plätze und Fördermittel sowie der Qualität der eingereichten Bewerbungen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. Weder die Bewerbung selbst noch die Erfüllung einzelner oder aller genannten Kriterien begründen eine Zusage, Zusicherung oder Garantie auf ein Stipendium.

Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung nicht allen Bewerbungen entsprechen können. Auskünfte einzelner Mitarbeiter:innen zu Bewerbungsvoraussetzungen oder Erfolgsaussichten stellen keine verbindliche Zusage der Hochschule dar.

Abschlussunterlagen

Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts müssen innerhalb von 30 Tagen die folgenden Unterlagen über international.office@hsbi.de eingereicht werden.

  • Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay, Praktikumsbescheinigung o. ä.)
  • Nachweis über die Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel (Tickets o. ä.)
  • Erfahrungsbericht (Leitfaden, Einwilligungserklärung & Deckblatt s. Downloadbox)

Studierende, die im Rahmen einer Erasmus+ Förderung für denselben Aufenthalt bereits einen Erfahrungsbericht eingereicht haben, müssen natürlich keinen zusätzlichen Erfahrungsbericht einreichen.