Bewerbungen sind zweimal im Jahr über unser Onlineportal möglich.
1. Bewerbungsfrist: 15. November (für Aufenthalte, die Januar - Juni beginnen)
2. Bewerbungsfrist: 15. Mai (für Aufenthalte, die Juli - Dezember beginnen)
Folgende Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Vorlage im Onlineportal)
- Aktueller Notenspiegel
- Sprachnachweis
- Aktueller Notenspiegel (falls Sprachkurse an der HSBI belegt wurde)
- Abiturzeugnis mit Angabe der GER-Niveaustufe (außer Fachbereich Wirtschaft, stattdessen Notenspiegel mit Sprachkurs)
- DAAD-Sprachtest (kostenlos am Fachsprachenzentrum der Uni Bielefeld)
- TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate o.ä.
- Zusage Studien- oder Praktikumsplatz, Zusage Summer / Winter School oder Betreuungszusage bei Abschluss- und Studienarbeiten (kann nachgereicht werden)
- Learning Agreement (nur bei Studienaufenthalten)
- Genauer Zeitplan (nur bei Abschluss- und Studienarbeiten)
- Für die Erstattung auslandsbedingter Mehrkosten:
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
Auswahlverfahren und -kriterien
Das Auswahlverfahren findet im November bzw. Mai statt. Bewerber*innen erhalten ca. 2 Wochen nach der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung.
Auswahlkriterien sind:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Einschlägige Sprachkenntnisse
- Vorliegen von special needs und/oder Umständen, die die Aufnahme eines Auslandsaufenthaltes erschweren (fewer opportunities)
Voraussetzungen für eine Bewerbung: Allgemeiner Hinweis
Die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Austausch- und Kooperationsprogramme der Hochschule Bielefeld erfolgt im Rahmen der jeweils verfügbaren Förder- und Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien des jeweiligen Programms.
Die Erfüllung der formalen Bewerbungsvoraussetzungen begründet weder einen Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren noch einen Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums. Über die Vergabe wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl der verfügbaren Plätze und Fördermittel sowie der Qualität der eingereichten Bewerbungen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. Weder die Bewerbung selbst noch die Erfüllung einzelner oder aller genannten Kriterien begründen eine Zusage, Zusicherung oder Garantie auf ein Stipendium.
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung nicht allen Bewerbungen entsprechen können. Auskünfte einzelner Mitarbeiter:innen zu Bewerbungsvoraussetzungen oder Erfolgsaussichten stellen keine verbindliche Zusage der Hochschule dar.